Nach langem Hin und Her verabschiedete der Bundestag im September 2023 die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Ende September soll es nun den Bundesrat passieren. Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) erhielt im August die Zustimmung des Bundeskabinetts.

Die hier noch notwendige Beratung soll ebenfalls bis Ende 2023 erfolgt sein. Beide Gesetze sollen zum 1. Januar 2024 in Kraft treten und bilden dann den Rahmen für die Dekarbonisierung des Wärmesektor. Weitere To-dos sind dabei aus Sicht des Leitungsbaus aber alternativlos: Mit der Verabschiedung muss jetzt die Strategieoptimierung beginnen. Denn es ist dringend erforderlich, das definierte Gesetzespaket in Richtung einer technisch tatsächlich umsetzbaren, bezahlbaren und vor allem verlässlich planbaren Dekarbonisierung der Energie- und Wärmeversorgung weiter fortzuschreiben.

2023 Donath kleinWir sind noch nicht am Ziel

In ihrer aktuellen Fassung sind das WPG und das GEG nicht zuletzt auch das Resultat eines partnerschaftlichen Engagements der gesamten Bauindustrie, aller Organisationen des Leitungsbaus sowie der für den Erhalt und Betrieb von Infrastrukturen verantwortlichen Akteure. Gemeinsam haben wir uns für eine technologieoffene Berücksichtigung aller Transformationspfade stark gemacht. Da das WPG und das GEG gekoppelt sind, gibt es nun zumindest abgestimmte Fristen und damit etwas mehr Planungssicherheit für Gebäudeeigentümer. In technischer Hinsicht begrüßen wir grundsätzlich die Anstrengung, eine Rahmengesetzgebung zu verabschieden, die nicht nur Strom aus erneuerbaren Energiequellen und klimaneutrale Wärme, sondern auch Wasserstoff und klimaneutrale Gase adressiert. Mit dem Ziel einer vernünftigen Kommunalen Wärmeplanung nimmt das WPG nun endlich auch Geothermie, Nah- und Fernwärmenetze sowie weitere Technologien als basale Bestandteile einer integrierten Netzplanung und für das Erreichen der Klimaschutzziele in den Blick. Und das ist gut so, denn Wärmenetze sind eine weitere flexible und klimaneutrale Lösung für die Wärmeversorgung von Kommunen oder Stadtquartieren. Sie ermöglichen es, den Wärmebedarf aus zentralen, zukünftig erneuerbaren Quellen zu decken. Zudem können sie verschiedene erneuerbare Energiequellen und unvermeidbare Abwärme in die Wärmeversorgung integrieren und besonders effizient die Nutzung von Strom und Wärme miteinander verbinden. Sie sind damit besonders geeignet für eine schrittweise und sozialverträgliche Transformation.

Bei allem Erreichten, liegt aber noch ein sehr langer Weg vor uns. Denn die augenscheinliche Technologieoffenheit hat bei näherer Betrachtung doch den ein oder anderen Haken. Die immer noch durch die Fristsetzung gegebene strukturelle Benachteiligung von Wasserstoffnetzen ist nicht zielführend und droht, eine unserer wichtigsten Game-Changer-Optionen beim Klimaschutz zu verspielen. Hier besteht aus Sicht unserer Branche der Bedarf einer Nachjustierung. Es ist auch aus unserer Sicht dringend erforderlich, dass der Bundestag den neuen von H2vorOrt veröffentlichten Gasnetzgebietstransformationsplan den Transformationsplänen der Fernwärmeversorgung in zentralen Punkten gleichstellt. Zudem erscheint uns die vom Bund angekündigte Fördersumme von 500 Millionen Euro mit Blick auf die Größe der Aufgabe einer vernünftigen Kommunalen Wärmeplanung eher gering. Hinzu kommt, dass die Kommunen unter starkem Druck stehen, die sehr knappen Fristen, abhängig von ihrer Größe, einzuhalten. Alles in allem also noch keine zufriedenstellende Gesamtsituation.

In diesem Sinne lassen Sie uns alle gemeinsam mit Zuversicht nach vorne handeln. Ein erster Schritt zu mehr Planungssicherheit im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung bei gleichzeitig größtmöglicher Planungsfreiheit für die Kommunen ist getan. Aber ein erster Schritt allein reicht nicht aus, um das Ziel zu erreichen. Nur auf Basis gut strukturierter Agenden und einer verlässlichen Ausgestaltung der Rahmenbedingungen seitens der Politik werden die jetzt notwendigen Investitionen in die Netze getätigt. Und diese sind in allen Netzen erforderlich - sei es Strom, Wärme oder Gas. Zudem müssen für Wasserstoff und klimaneutrale Gase der konkrete Startschuss auf Transportnetzebene gegeben sowie wesentliche Fragen der Netzregulierung geklärt werden, um damit auch hier die Investitionssicherheit zu erhöhen. Alle Akteure des Leitungsbaus – Auftraggeber wie Auftragnehmer – müssen sich langfristig unternehmerisch so positionieren können, dass die anstehenden Aufgaben seriös und auf dem von uns allen gewünschten Qualitätsniveau umgesetzt werden.

Dabei sehe ich uns Leitungsbauer gerade im Bereich der kommunalen Wärmeplanung als wesentliche Agenten bei der praktischen Umsetzung der Energiewende. Mit unserem Engagement und unserem baulichen Know-how und Sachverstand werden wir sehr gerne im partnerschaftlichen Miteinander gemeinsam mit unseren Auftraggebern daran arbeiten, die besten, regional abgestimmten energetischen Konzepte zu planen und umzusetzen. Wir freuen uns auf diese Aufgabe.

Und – lassen Sie mich das ganz unbescheiden betonen – ohne uns Leitungsbauer wird die Energiewende nicht zu bewältigen sein. Das ist meine feste Überzeugung!


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