Neues Ausbildungskonzept für mehr Sichtbarkeit - Neuer Name, frische Lehrinhalte: Für die umwelttechnischen Berufe ist eine neue Ausbildungsordnung geplant. Sie soll ab 2024 gelten. Es ist ein echter Durchbruch für mehr Attraktivität und Sichtbarkeit der Branche:

Mit einer Neustrukturierung der Ausbildung wird aus der „Fachkraft Rohr-, Kanal- und Industrieservice“ der „Umwelttechnologe (beziehungsweise die Umwelttechnologin) für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen“.

Vier Jahre lang haben Verbändevertreter, unter anderem von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA), dem Verband der Rohr­ und Kanal­Technik­Unternehmen e. V. (VDRK) und dem Rohrleitungssanierungsverband e. V. (RSV), an dem neuen Konzept gearbeitet. Junge Menschen, die auf der Suche sind nach einem interessanten und sinnstiftenden Beruf, sollen mit der Umbenennung leichter den Zugang zur Branche finden. Der Begriff „Umwelt“ im Namen macht ihnen deutlich: Mit der Ausbildung leisten sie einen nachhaltigen Dienst für den Erhalt von Trinkwasser­, Boden­ und Gewässerqualität. Die Namensänderung gehört zu den wesentlichen Neuerungen, die sämtliche vier umwelttechnischen Berufe betreffen. Neben den Rohrleitungsnetzen und Industrieanlagen sind das auch die Bereiche Abwasserbewirtschaftung, Wasserversorgung und Kreislauf­ und Abfallwirtschaft.

Mehr Zeit für Fachqualifikation

Die Inhalte der Ausbildung wurden ebenfalls angepasst, um den zunehmend spezialisierten Tätigkeiten in den einzelnen Berufen Rechnung zu tragen. So wird die Kernqualifikation zukünftig auf ein Jahr gemeinsame Ausbildung verkürzt, um mehr Zeit für die Fachqualifikation zu bieten. In der jetzigen, noch gültigen Ausbildungsordnung drücken Azubis aller vier Berufe eineinhalb Jahre gemeinsam die Schulbank.

Bereich Inspektion und Sanierung ausgeweitet

Im Ausbildungsrahmenlehrplan der Umwelttechnologen für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen wurden die Inhalte für Kanalinspektion und Instandhaltung von Rohrleitungsnetzen deutlich ausgeweitet. Im dritten Ausbildungsjahr soll der Bereich „Rohrleitungsnetze sanieren“ verstärkt auf dem Stundenplan stehen.

Abschlussprüfung wird gestreckt

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Änderung der Prüfungsform. Bisher stand nach eineinhalb Jahren der Ausbildungszeit eine Zwischenprüfung an, die keinerlei Auswirkung auf die Abschlussprüfung hatte. Stattdessen soll es künftig nach einem Jahr die „Abschlussprüfung Teil 1“ geben, die in das finale Gesamtergebnis miteinfließt. Die nun gestreckte Abschlussprüfung gibt Ausbildern die Möglichkeit, den Auszubildenden mehr Unterstützung anzubieten. Damit die Ausbilder in den Betrieben die neuen Lehrinhalte umsetzen können, wird derzeit eine Umsetzungshilfe erarbeitet. Diese soll den Betrieben Anfang 2024 zur Verfügung gestellt werden.

Letzte Hürde

Das finale„Go“ für die neuen Ausbildungsinhalte wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) voraussichtlich gegen Jahresende gegeben. Erst mit der Veröffentlichung der neuen Ausbildungsverordnung wird der Schritt endgültig vollzogen. (RSV)

2023 Umwelttechnologe kleinMit technischem Know-how in die Zukunft: Umwelttechnologen leisten einen wichtigen Beitrag für den Schutz von Trinkwasser-, Boden-, und Gewässerqualität – zum Beispiel durch die regelmäßige Inspektion von Kanälen per Kameratechnik.
(Bild: Rausch GmbH)

Neue Konzepte auch im Leitungsbau

Sichtbarkeit ist die entscheidende Währung: Auch im Leitungsbau trägt die Umbenennung der in die Jahre gekommenen Berufsbezeichnungen „Rohrleitungsbauer“ und „Kanalbauer“ in „Leitungsbauer für Infrastrukturtechnik“ und „Kanalbauer für Infrastrukturtechnik“ dazu bei, den Blick auf diese Tätigkeitsfelder zu verändern. Um den hohen Stellenwert dieser Arbeit schon in der Berufsfindungsphase für potenzielle Interessenten erkennbar zu machen, hat der rbv als Initiator sehr intensiv darauf hingearbeitet, mit den neuen Berufsbezeichnungen neue Impulse zu setzen. Hier wurde den modernen Berufsbildern zweier hoch professionell arbeitender Berufsgruppen eine adäquate Bezeichnung gegeben. Diese werden voraussichtlich im August 2024 offiziell eingeführt.


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