Leitungsbauunternehmen plädieren für Eignungsnachweis - Am 10. November 2016 ist das DigiNetz-Gesetz in Kraft getreten. Mit ihm sind laut Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Rahmenbedingungen für einen schnelleren und kostengünstige- ren Ausbau breitbandiger Hochleistungsnetze neu definiert worden.
In ihrer Stellungnahme bieten die Unternehmen des Leitungsbaus ihre Mitwirkung bei der nun folgenden Ausgestaltung der Umsetzung des Gesetzes an, sehen aber auch die Versorgungs- und Entsorgungssicherheit durch mögliche unsachgemäße Eingriffe in Gefahr.
In seinen Schreiben an den Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. (HDB) und den Rohrleitungsbauverband e. V. (rbv) fordert der zuständige Minister Alexander Dobrindt alle Beteiligen explizit zur Mitwirkung auf, um „im Interesse eines starken digitalen Standorts Deutschland alle Potenziale für einen beschleunigten Netzausbau zu nutzen“. In ihrer gemeinsamen Antwort begrüßen HDB, Gütegemeinschaft Leitungstiefbau und rbv das neue Gesetz, betonen aber gleichzeitig die Notwendigkeit zur Einhaltung anerkannter Regeln der Technik – insbesondere mit Blick auf alternative Legetechniken und untiefe Legeverfahren. Da die leitungsgebundene Infrastruktur hinsichtlich der Versorgungs und Entsorgungssicherheit empfindlich auf unsachgemäße Eingriffe reagiert, plädieren die Absender außer dem dafür, dass zu Arbeiten nur Bauunternehmen zugelassen werden, die die entsprechende Eignung nachgewiesen haben.
Informationsstellen einrichten
Die bereits lange von den Leitungsbauern geforderte Einrichtung einer zentralen Informationsstelle halten die Verbände für eine essenziell wichtige und richtige Maßnahme. Darüber hinaus sollte aber nicht vergessen werden, die lokalen Genehmigungsbehörden (Tiefbauämter, Verkehrslenkung etc.) personell wieder aufzurüsten. Denn schon heute können beauftragte Leitungsbaumaßnahmen nicht abgewickelt werden, da die notwendigen Genehmigungen nicht vorliegen.
Mitwirkung in Arbeitsgruppen
In den nun folgenden Gestaltungsprozess wollen der Spitzenverband der Bauwirtschaft und die Fachverbände des Leitungsbaus ihre Expertise einbringen. Hierzu regen sie beim BMVI an, dass die Unternehmen des Leitungsbaus, vertreten durch Bauindustrie, Rohrleitungsbauverband und Gütegemeinschaft Leitungstiefbau an den vom BMVI geplanten Arbeitsgruppen teil nehmen, „um im Bereich der technischen Umsetzungs und Verfahrensfragen mitzuwirken“. (rbv)