Seit dem 1. Januar 2013 wird der Rundfunkbeitrag geräteunabhängig veranschlagt. Dies führt in den Unternehmen zu einem finanziellen Mehraufwand, da sich die pauschale Erhebung der Rundfunkgebühren nicht mehr an der vorhandenen Anzahl der Rundfunkgeräte, sondern an der Anzahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der zugelassenen Firmenfahrzeuge orientiert.

Hierzu haben die Firmen von der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) im letzten Jahr Erhebungsbögen erhalten, die als Grundlage zur Neuberechnung der Beiträge dienen.

Rechtsexperten sind der Meinung, dass mit dieser Neuregelung das klassische Gebührenprinzip von Leistung und Gegenleistung ausgehöhlt wird, was zur Verfassungswidrigkeit des neuen Beitragskonstruktes führt. Da eine Klärung des Sachverhaltes in naher Zukunft nicht zu erwarten ist, wird empfohlen, eine schriftliche Erklärung (per Einschreiben) beim ARD/ ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice darüber abzugeben, dass die Zahlungen der Rundfunkbeiträge ab 2013 ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, allerdings mit rechtsverbindlicher Wirkung und mit ausdrücklichem Vorbehalt der Rückforderung erfolgen.

Für Fragen steht Ihnen Dipl.-Ing. Martina Buschmann (+49 221 37668-36) beim rbv gern zur Verfügung.


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