„Besonders kleine und mittelständische Unternehmen engagieren sich dabei im Bereich der Kanalprüfung und -sanierung“, erklärt rbv-Geschäftsführer Dipl.-Wirtsch.-Ing. Dieter Hesselmann.

Vorsichtige Schätzungen zeigen, dass bei Beibehaltung der jetzigen Regelungen in NRW rund 20.000 Arbeitsplätze geschaffen würden. Aber was passiert? „Unternehmen, die bereits sechsstellige Beträge in Technik und Fachwissen investiert haben, sehen sich plötzlich in ihrer Existenz bedroht, da das Geschäftsfeld plötzlich und unvorhersehbar zusammenzubrechen droht“, so Hesselmann weiter.

Fatale Signalwirkung
Wenn sich die Wirtschaft in Bezug auf Investitionen – wie bei der Energiewende und jetzt in Nordrhein-Westfalen bei der Kanalüberprüfung geschehen – nicht mehr auf bestehende Gesetze verlassen kann, wird das verheerende Auswirkungen auf die Erreichung der vor uns liegenden Ziele haben. Wer will noch Personal einstellen und in Geräte investieren, wenn Gesetze nur eine geringe Laufzeit haben und noch nicht einmal eine Legislaturperiode überstehen.

Das ist ein unbefriedigender und unhaltbarer Zustand – hierin sind sich Küsel und Hesselmann einig. Des Weiteren wird wieder einmal die Tendenz deutlich, die Verantwortung für den Schutz der Umwelt und den Erhalt der Leitungsinfrastruktur kommenden Generationen zu überlassen. Der Rohrleitungsbauverband fordert die politischen Parteien deshalb nachdrücklich auf, die bestehende Gesetzeslage nicht zu verändern. Eine Forderung, mit der der Verband nicht allein steht. In einer aktuellen Pressemitteilung wies auch DWA-Präsident Dipl.-Ing. Otto Schaaf nachdrücklich darauf hin, dass alle Abwasserleitungen – private wie öffentliche – dicht sein und sich in einem  ordnungsgemäßen Zustand befinden sollen.

Dazu bedürfe es klarer und sachgerechter Regelungen auch für die Überprüfung und Sanierung der privaten Leitungen. Bestehende gesetzliche Standards sollten deshalb nicht aufgeweicht werden.

Dichtheitsprüfung auf Privatgrundstück mit Wasser (Abbildung: Funke Kunststoffe GmbH)

Dichtheitsprüfung auf Privatgrundstück mit Wasser (Abbildung: Funke Kunststoffe GmbH)


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