Der aktuell in novellierter Form vorliegende Referentenentwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) berücksichtigt endlich auch Gasheizungen, die H2-ready sind – also mit Wasserstoff betrieben werden können. Ist die Branche damit endlich am Ziel ihres Engagements für eine technologieoffene Realisierung der Wärmewende? Lesen Sie hierzu einen Standpunkt von rbv-Präsident Dr. Ralph Donath.

Donath

Kein Grund zu jubeln – aber ein Schritt in die richtige Richtung!

Prinzipiell – das steht außer Frage – ist der nun in novellierter Form vorliegende Referentenentwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) eine gute Entwicklung für den Leitungsbau und für die Menschen in unserem Land. Und das aus mehrerlei Gründen. Denn selbstverständlich ist es mit Blick auf die Gefahren des Klimawandels unerlässlich, dass wir die Dekarbonisierung des Gebäudesektors zielorientiert vorantreiben. Insofern bleibt die weiterhin bestehende Vorgabe, dass die ab dem 1. Januar 2024 eingebauten Heizungen möglichst zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden sollen, eine wichtige Leitplanke für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende. Zum Glück hat sich aber in der Bundesregierung doch noch die Erkenntnis durchgesetzt, dass mehr als nur ein Weg nach Rom führen wird. Im konkreten Fall bedeutet dies, dass im Gegensatz zu früheren Fassungen in dem nun veröffentlichten Entwurf auch Gasheizungen berücksichtigt sind, die H2-ready sind – also mit Wasserstoff betrieben werden können. Hier bietet sich zweifellos ein zukunftsfähiger Abzweig aus der innovationsfeindlichen Sackgasse der alleinigen Fokussierung auf die Wärmepumpe als der heilige Gral der Wärmewende. Eine technologieoffene Berücksichtigung molekülbasierter klimaneutraler Energieträger dagegen – dies bildet der neue Entwurf nun mit ab – birgt die Möglichkeit, ein über Jahrzehnte gewachsenes Leitungsnetz für einen strukturellen Umbau unserer Sektoren und damit für eine erfolgreiche Realisierung der Energie- und Wärmewende zu nutzen.

Zu kurz gesprungen

Wir wären nicht der rbv, wenn wir nicht im Kreise gleichgesinnter Verbände einen konstruktiven und kritischen Blick auf und zwischen die Zeilen der 155-seitigen Ausführungen gerichtet hätten. Und leider kann man sich bei genauer Lektüre des Eindrucks nicht erwehren, dass sich hier bedauerlicherweise eine etwas ärgerliche Form von Etikettenschwindel Bahn bricht. Denn obwohl sich der Entwurf aktuell mit dem Prädikat „Technologieoffenheit“ schmückt, bietet die definierte Roadmap erneut nur eine eingleisige Fokussierung auf vereinzelte Technologieoptionen. Viel wichtiger aber wäre es doch, eine echte Technologieoffenheit anzustreben, in der auch Geothermie oder Wasserstoff eine wirklich tragende Rolle spielen könnten.

Für die Gasnetze besteht der nächste entscheidende Schritt sodann darin, diese zu transformieren, anstatt sie stillzulegen, um neben der Elektrizität und der Fernwärme eine grüne Gasinfrastruktur aufzubauen. Diese ermöglicht es dem Verbraucher und den Netzbetreibern Gase in jeder Mischung – unter Einhaltung des 65% Ziels –, aus Biomethan, Wasserstoff und anderen Gasen, entsprechend den regionalen energetischen Verhältnissen einzusetzen. Voraussetzung hierfür sind aber Rahmensetzungen seitens der Politik, die Transformation der Gasnetze in Wasserstoffnetze in einen klaren Regulierungsrahmen zu überführen, so dass bestehende Transformationspläne auf Ebene der Transport- und Verteilnetze auch tatsächlich umgesetzt werden können. Hier ist bereits kostbare Zeit verloren gegangen, denn aktuelle Wasserstoffprojekte beschränken sich ausschließlich auf Konstellationen, in denen energieintensive Industrien konkrete Anforderungen an Netzbetreiber stellen, die derzeit auf eigenes Risiko zuzüglich entsprechender EU-Förderungen umgesetzt werden sollen. Auf Ebene der Verteilnetze ist zudem damit zu rechnen, dass im Zuge des zu erwartenden Instruments der kommunalen Wärmeplanung auch andere, den lokalen Gegebenheiten folgende Strategien entwickelt werden und damit die Transformation zu Wasserstoff eine von mehreren Möglichkeiten sein wird.

Gut Ding braucht Weile

Ein wohl überlegtes und wohl strukturiertes, an den Grundsätzen von Nachhaltigkeit und Praktikabilität orientiertes Handeln benötigt aber selbstverständlich einen adäquaten zeitlichen Vorlauf. Deshalb wäre es sinnvoll, wenn auch für die Gasnetze – in Analogie zu den Wärmenetzen – der Stichtag für die Vorlage der Transformationspläne erst auf den 31. Dezember 2026 gelegt würde. Der hohe Vorbereitungsaufwand, der mit der Erarbeitung von verbindlichen Transformations- und Investitionsplänen einhergeht, würde ein solches Timing mehr als rechtfertigen. Und auch an anderer Stelle wird unserer Branche ein überhasteter Fahrplan aufoktroyiert, der jeden Realitätssinn vermissen lässt. Denn die in dem jetzigen Gesetzesentwurf niedergeschriebene vollständige Umstellung der Gasnetze auf den Betrieb mit Wasserstoff bis zum 1. Januar 2035 ist ebenfalls völlig unverhältnismäßig. Dieses Vorziehen des Ziels der Klimaneutralität der Gasversorgung um 10 Jahre gegenüber den deutschen Klimazielen lehnen wir nicht zuletzt im Hinblick auf die praktische Umsetzbarkeit und Planungssicherheit sowohl für Netzbetreiber als auch für Gebäudeeigentümer strikt ab. Gerne gehen wir den Weg mit, bis zum Jahr 2045 eine vollständige Transformation der Gasversorgung zur Klimaneutralität im Einklang mit dem gesetzlichen Klimaziel zu realisieren. Diese Zeit eines vernünftigen Umbaus sollte man uns aber bitte geben, damit unsere Branche tatkräftig dazu beitragen kann, den Aufbruch in eine neue Energiezukunft konzeptionell und baulich zu ermöglichen. Wir bauen die Energiewende, wenn man uns lässt und hierfür vernünftige Rahmenbedingungen zur Verfügung stellt.


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