Standpunkt von rbv-Hauptgeschäftsführer Dieter Hesselmann

Ein sehr passendes Sprichwort im Zusammenhang mit der Überarbeitung der GW 301. Denn die Novellierung des DVGW-Arbeitsblatts „GW 301 - Unternehmen zur Errichtung, Instandsetzung und Einbindung von Rohrleitungen – Anforderungen und Prüfungen“ hat unsere Branche lange Zeit in Atem gehalten. Es wäre viel zu verlieren gewesen, wenn es uns nicht gelungen wäre, dieses Herzstück unserer Arbeit sachlich präzise in Richtung zukünftiger Herausforderungen des Leitungsbaus umzuschreiben und weiterzuentwickeln.

brbv dhTatsächlich haben wir mit der nun vorliegenden Fassung des DVGW-Arbeitsblatts GW 301 aber einen in vielerlei Hinsicht wichtigen Meilenstein erfolgreich umgesetzt. Einerseits ist im Zuge der Überarbeitung der hohe Qualitätsstandard der GW 301 vollständig erhalten geblieben. Andererseits bildet das Regelwerk jetzt den Alltag der im Gas- und Wasserfach tätigen Unternehmen in Hinblick auf die hier eingesetzten Werkstoffe und Verfahren sowie relevanter Arbeits- und Organisationsabläufe realitätsgetreuer ab. Nicht nur die Nachweise praktischer Erfahrungen von Personen und Unternehmen wurden passgenau präzisiert. Auch Fristen wurden marktkonform angepasst. Berufsbezeichnungen und Qualifikationen der Fachaufsichten wurden genauso aktualisiert wie die sachlichen und gerätetechnischen Anforderungen und diejenigen an das Betriebliche Managementsystem. Dies ist auch eine entscheidende Weichenstellung im Sinne der Initiative „Zukunft Leitungsbau“, bei der wir mit Versorgungsunternehmen das gemeinsame Ziel verfolgen, unsere Branche im Zuge der Angebotsabgabe und der Auftragsvergabe von unnötiger Bürokratie zu befreien. Die neue GW 301 ist ein hervorragendes und auch akkreditiertes Zertifizierungssystem. Denn womit können Rohrleitungsbauunternehmen ihre fachliche Qualifikation gegenüber Auftraggebern in der Gas- und Wasserversorgung besser belegen als durch eine erfolgreich durchlaufene Zertifizierung nach diesem Arbeitsblatt? Sie ist der Königsweg, der keine Alternativrouten benötigt. Wenn Versorgungsunternehmen auf zusätzliche Qualifizierungsnachweise verzichten und die GW 301 im Auswahlprozess anerkennen, ist dies die beste Möglichkeit, eine Auftragsvergabe hoch effizient und zeitsparend zu gestalten.

Und noch ein weiterer Punkt ist von entscheidender Bedeutung. Die neue GW 301 zahlt nicht nur auf eine realisierbare Verschlankung unserer Bürokratieprozesse ein. Vielmehr öffnet sie unseren Blick und unsere Möglichkeiten auch in Richtung Europa. Denn mit allen getroffenen Formulierungen herrscht nun Konformität mit europäischem Recht und europäischer Normung. Kurz und gut. Viele Änderungen wurden auf den Weg gebracht, die wir für unsere Mitgliedsunternehmen in einem übersichtlichen Infopoint verdichtet haben. Alles, was Sie über die Neuerungen der GW 301 wissen müssen, finden Sie dort in übersichtlicher Darstellung. Und falls noch Fragen offenbleiben, sprechen Sie uns an!


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