In einem Infopoint informieren rbv und DVGW über die „Anforderungen der ASR A5.2 und der RSA beim Bau von Leitungen im Grenzbereich zu Verkehrswegen“. Diese Arbeiten können die Verkehrssicherheit gefährden und sind oftmals mit hohen Risiken für das Personal verbunden.
Bereits bei der Planung einer Baumaßnahme hat deshalb eine Abwägung der Interessen der Verkehrssicherheit und des Arbeitsschutzes zu erfolgen. Zwei Regelwerke sind hier relevant. Während die Richtlinien für die „Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (RSA) die verkehrsrechtliche Sicherung und die Verkehrslenkung an Arbeitsstellen im Straßenraum regeln, konkretisieren die „Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr“ (ASR A5.2), wie der Arbeitsschutz vor Ort sicherzustellen ist. Und eine weitere Informationsquelle sollte man kennen: Für Situationen, in denen die ASR A5.2 nicht angewendet werden kann, hat die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) die „Handlungshilfe für das Zusammenwirken von ASR A5.2 und RSA bei der Planung von Straßenbaustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr" herausgegeben.
Der Infopoint kann hier kostenlos heruntergeladen werden.
Die Handlungshilfe der BASt finden Sie unter:
https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Publikationen/Fachveroeffentlichungen/Verkehrstechnik/Downloads/V-Handlungshilfe-ASR-RSA.html