Bezug: Verordnungen der Länder zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Schutzverordnung) - in den jeweilig gültigen Fassungen.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder haben am 04.01.2021 weitergehende, befristete Maßnahmen beschlossen, um die erheblich angestiegenen Corona-Infektionszahlen in Deutschland einzudämmen und damit auch schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu verhindern.
In Anlehnung an den Beschluss der Bundesregierung werden viele nicht notwendige Präsenzveranstaltungen bis zum 31.01.2021 teilweise ausgesetzt. Verlängerungsprüfungen und systemrelevante Grundlagenschulungen sind in Abhängigkeit der Bundesländer jedoch möglich. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifel zu den Standorten bei unseren Mitarbeitern der Berufsbildungsgesellschaften. Ersatzweise wurden etliche Online-Angebote geschaffen, die auf der Seite der Berufsbildungsgesellschaften des rbv unter www.brbv.de aufgelistet sind.
Regelung für nachweispflichtige Weiterbildungsmaßnahmen (ablaufende Qualifikationen):
Aufgrund der aktuellen Situation hat der DVGW in der beruflichen Fort- und Weiterbildung die verpflichtenden Verlängerungen für Schulungsmaßnahmen nach DVGW-Regelwerk bis auf weiteres ausgesetzt.
Für nachweispflichtige Weiterbildungsmaßnahmen (ablaufende Qualifikationen) gilt ab sofort folgende Regelung:
Der Geltungszeitraum von ablaufenden Qualifikationen wird vom 01.02.2020 bis maximal 30.04.2021 verlängert. Diese Regelung gilt bis zur Aufhebung seitens DVGW e. V. und rbv e. V.
Zusammen mit unseren Partnern sind wir sehr bemüht, alle in diesem Zusammenhang stehenden Herausforderungen bestmöglich zu bewältigen.