Anpassungsschulungen nach dem neuen Qualifizierungschancengesetz: Für eine Vielzahl der im Bauhauptgewerbe tätigen Unternehmen wird es zunehmend zum Problem, dass gerade junge Mitarbeiter mit einem Pkw-Führerschein der Klasse B einen Transporter nicht zur Baustelle fahren dürfen.
Während früher die alte Führerscheinklasse III zum Führen von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen berechtigte, ist hierfür heute eine Fahrerlaubnis mit der Bezeichnung C1 beziehungsweise C1E erforderlich. Die Kosten für eine Anpassungsschulung sind für den Arbeitnehmer und Arbeitgeber erheblich, können aber auf Grundlage des neuen Qualifizierungschancen-
gesetzes durch die Agentur für Arbeit bezuschusst werden.
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