Arbeitsplatzgrenzwert für Dämpfe und Aerosole aus Heißbitumen - Der Ausschuss für Gefahrstoffe im Bundesarbeitsministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im November 2019 einen neuen Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für Dämpfe und Aerosole bei der Verarbeitung von Heißbitumen festgelegt.
Das Bundesministerium hat allerdings eine Übergangsfrist von fünf Jahren für die Einhaltung des Grenzwertes beim Bitumeneinbau gewährt.
Neuer Grenzwert gültig ab 2024
Die Bauwirtschaft (ZDB und HDB) hatten im Vorfeld zur Entscheidung einen Antrag auf eine 8-jährige Übergangsfrist gestellt, da der vorgesehene Grenzwert für Dämpfe und Aerosole von 1,5 mg/m3 deutlich unter den derzeit gemessenen Werten läge und nur die Umrüstung beziehungsweise Ausstattung aller Asphaltfertiger mit Absaugeinrichtungen bei gleichzeitigem Einsatz von temperaturabgesenktem Asphalt Aussicht auf Erfolg verspräche.
Nach der Tagung des AGS am 19. und 20. November 2019 hat dieser den AGW in einer Höhe von 1,5 mg/m3 (gemessen nach Bitumenkondensat-Standard) für die Bitumensorten Destillationsbitumen und Air-Rectified-Bitumen festgelegt. Dieser Grenzwert wird nunmehr in der TRGS 900 festgeschrieben und durch das BMAS im Ministerialblatt verbindlich eingeführt werden. Darüber hinaus wird dieser Grenzwert für die Bereiche Walz- und Gussasphalt sowie für Bitumen- und Polymerbitumenbahnen bis zum 31. Dezember 2024 ausgesetzt.
Suche nach einer Branchenlösung
Damit hat die Branche eine 5-jährige Frist, um diesen festgelegten Arbeitsplatzgrenzwert durch geeignete Maßnahmen umzusetzen. Mit den derzeit zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten kann der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) aktuell nur eingehalten werden, wenn beim Asphalteinbau Fertiger eingesetzt werden, die über eine Vorrichtung zur Absaugung der Dämpfe und Aerosole verfügen und gleichzeitig temperaturabgesenkter Asphalt eingesetzt wird. Derzeit ist temperaturabgesenkter Asphalt (TA-Asphalt) jedoch nicht im FGSV-Regelwerk genormt. In diesem Zusammenhang haben die Arbeitgeber im AGS deutlich zum Ausdruck gebracht, dass eine 5-jährige Übergangsfrist für den AGW nicht ausreichend sein wird. Es wurde darüber hinaus vereinbart, dass die Bauwirtschaft zusammen mit der BG Bau eine Branchenlösung erarbeitet, die die Möglichkeiten zur Reduzierung von Dämpfen und Aerosolen aufzeigt und damit die Unternehmen bei der Umsetzung unterstützt. (Das Bayerische Baugewerbe)
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