Arbeitgeber stimmen Schiedsspruch mehrheitlich zu - Gewerbliche Arbeitnehmer in Baubetrieben haben Anspruch auf einen Mindestlohn, der über der gesetzlichen Lohnuntergrenze liegt. Nach der IG Bau haben Mitte Januar auch die Arbeitgebervertreter zugestimmt, den Branchenmindestlohn zum 1. April 2020 anzuheben.
Der Mindestlohn 1 und 2 bleibt in den ersten drei Monaten des Jahres auf dem bisherigen Niveau. Der Lohn der Lohngruppe 1 steigt erst zum 01.04.2020 um 2,9 Prozent auf 12,55 Euro. Für die Lohngruppe 2, deren Mindestlohn- Charakter aufgrund des mangelnden Zoll-Kontrolldrucks der große Streitpunkt in den Mindestlohnverhandlungen und der Schlichtung blieb, erfolgt zum gleichen Zeitpunkt lediglich ein ungefährer Inflationsausgleich von 1,3 Prozent (West: 15,40 Euro, Berlin: 15,25 Euro). Diese Struktur wird mit dem Schiedsspruch nur bis zum 31.12.2020 fortgeschrieben. Möglicherweise wird sich die Diskussion um die „richtige“ Bau-Mindestlohnstruktur somit bereits in der 2. Jahreshälfte fortsetzen. (HDB/ZDB)