Die neue VOB Gesamtausgabe 2019 ist am 4. Oktober erschienen. Nach Veröffentlichung des Einführungserlasses ersetzt sie die VOB 2016 und ist verbindlich anzuwenden.
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein unverzichtbares Hilfsmittel für Baudienstleister, die im öffentlichen Auftrag tätig sind. Die VOB bringt rechtliche Bestimmungen und technische Regeln unter einen Hut.
VOB 2019: Was hat sich geändert?
Die VOB 2019 bringt einige Neuerungen mit sich. Während sich die VOB/A umfassend geändert hat, wurden in der VOB/C Anpassungen und Änderungen in den ATV vorgenommen. Von den insgesamt 67 ATV wurden 14 fachtechnisch überarbeitet, 40 redaktionell angepasst, 12 bleiben unverändert. In die ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ (HAA, HAH, HAT) wurden in den Katalog des Abschnitts 0 Angaben zum SiGe-Plan, zur Baustellenverordnung sowie zu Leistungen zur Unfallverhütung aufgenommen. Im Abschnitt 4 ist die ehemalige Ziffer 4.2.10 zu "Verkehrssicherungsmaßnahmen“ außerhalb der Baustelle entfallen. In der ATV DIN 18322 „Kabelleitungstiefbauarbeiten“ (HAT) wurden die normativen Verweisungen aktualisiert.
Darüber hinaus wurden kombinierte Abrechnungseinheiten (z. B. md, mWo, mMt) unter anderem in einen überarbeiteten Abschnitt 0 eingeführt und eine Neudefinierung des Geltungsbereichs (Geltung auch für das Verlegen von Schutzrohren, Mikrorohren und Mikrorohrverbänden) vorgenommen. In Abschnitt 3 wurden Schutzrohre und Kabelkanal- anlagen berücksichtigt sowie Regelungen zum Einblasen von Kabeln, Mikrorohren und Mikrorohrverbänden aufgenommen. In Abschnitt 4.2 erfolgte eine Ausweitung des Katalogs der Besonderen Leistungen. Für die ATV DIN 18354 „Gussasphaltarbeiten“ (HAH) haben sich insofern Änderungen ergeben, als dass die ATV DIN 18336 „Abdichtungsarbeiten“ grundlegend überarbeitet wurde. Diese wurde an die neue Normenreihe DIN 18531 bis DIN 18535 angeglichen. Demzufolge sind die in ATV DIN 18338 "Dachdeckungsarbeiten" und ATV DIN 18354 "Gussasphaltarbeiten" enthaltenen Regelungen zu Abdichtungen dort herausgenommen. (beuth/rbv)