Erstes Nachrüstsystem für leichte Handwerker- und Lieferfahrzeuge zugelassen - Am 15. August dieses Jahres hat das Kraftfahrtbundesamt für die Nachrüstung von leichten Handwerker­ und Lieferfahrzeugen die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für ein NOx­Minderungssystem genehmigt.

Damit wurde einer wichtigen Forderung des Handwerks entsprochen, um Fahrverbote für die dieselbetriebenen typischen Handwerkerfahrzeuge zu verhindern. Diese Allgemeine Betriebserlaubnis gilt in Verbindung mit der Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für die Nachrüstung von Fahrzeugen mit Dieselmotoren für sogenannte gewerblich leichte Handwerker­ und Lieferfahrzeuge der Klassen N1 und N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 bis zu 3,5 Tonnen der Schadstoffklassen Euro 3, 4, 5 und 6.

Saubere Luft 2017–2020

Für die Umrüstung stellt das BMVI seit 1. Januar 2019 rund 333 Millionen Euro für die Hardware-Nachrüstungen gemäß der Förderrichtlinie „Saubere Luft 2017–2020“ zur Verfügung. Hierdurch sollen die besonders von Stickstoff- dioxid-Grenzwertüberschrei-
tungen betroffenen Städte bei der Luftreinhaltung unterstützt werden. Förderberechtigt sind demnach Fahrzeughalter mit gewerblich genutzten (leichten) Fahrzeugen der Klassen N1 und N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8–3,5 Tonnen, die ihren Firmensitz in einer der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städte mit einem Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert von mehr als 40 Mikrogramm pro Kubikmeter oder den angrenzenden Landkreisen haben, sowie die gewerblichen Fahrzeughalter, deren Firma nennenswerte Aufträge in so einer Stadt hat. Auch schwere Fahrzeuge der Klassen M1 und M2 mit einer Gesamtmasse bis zu 7,5 Tonnen sind förderberechtigt.

Technische Lösung zur Luftreinhaltung möglich

Der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Hans Peter Wollseifer, erklärt zur nun vorliegenden Zulassung des Hardware-Nachrüstsystems des Kraftfahrt-
bundesamtes für leichte Handwerkerfahrzeuge: „Der ZDH begrüßt, dass in den letzten zwei Wochen Zulassungen für Nachrüstsysteme für typische Handwerksfahrzeuge erteilt wurden und damit einer wichtigen Forderung des Handwerks entsprochen wird. Schon seit Jahren hat sich der ZDH intensiv dafür eingesetzt, Nachrüstung zu ermöglichen. Die Zulassungen durch das Kraftfahrtbundesamt bestätigen die Auffassung des Handwerks, dass eine technische Lösung der Luftreinhalteproblematik möglich ist. Mit den nun erteilten Zulassungen für Nachrüstsätze kann der Stickoxidaus- stoß verschiedener Diesel- Modelle von Volkswagen und Daimler sowohl in Pkw- als auch in Nutzfahrzeug-Bauarten nachhaltig gesenkt werden. Wir rechnen in den nächsten Wochen mit Zulassungen für weitere Modelle.“

Ausweitung des Förderprogramms wünschenswert

Sinnvoll wäre es laut Wollseifer darüber hinaus, „innerhalb der bestehenden Haushaltsansätze das Programm auch für die zahlreichen leichten Nutzfahrzeuge unter 2,8 Tonnen und die sehr schweren Lkw des Baugewerbes über 7,5 Tonnen zu öffnen, für deren Nachrüstung bislang keinerlei Unterstützung vorgesehen ist.“ Seiner Meinung nach dürfe die Erteilung von ersten Zulassungen für Nachrüstsysteme vor Ort aber nicht als Begründung dafür genutzt werden, Fahrverbote zu verschärfen und Ausnahmen einzuschränken. Sollte es dennoch zu Fahrverboten kommen, brauche das Handwerk weiter Ausnahmereglungen, weil dauerhaft nur für einen Teil der Handwerksfahrzeuge Nachrüstsysteme zur Verfügung stehen werden und zudem für einen großen Bereich des Fuhrparks gar keine Förderoptionen bestünden. (ZDH/rbv)

Eine Liste der Fahrzeuge, für die das nun vom Kraftfahrtbundesamt zugelassene Nachrüstsystem zur Verfügung steht, gibt es hier:

Bildquelle: © Ingo Bartussek | Adobe Stock

 

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