Übergreifendes Konzept entwickelt - Gesetzgeber und die Unfallversicherungsträger haben eine Vielzahl von Schriften erarbeitet, welche Unternehmer bei der Gestaltung von sicheren Arbeitsplätzen berücksichtigen sollen.
Allerdings ist deren Zahl mittlerweile so stark angestiegen, dass ein Überblick nur schwer möglich scheint. Im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie haben sich die Beteiligten daher auf die Schaffung eines abgestimmten Vorschriften- und Regelwerks verständigt. Staatliche Verordnungen und Regeln sollen dabei grundsätzlich vorrangig beachtet werden und auf einzelne Gefährdungen ausgerichtet sein. Das Regelwerk der Unfallversicherungsträger soll hingegen verstärkt auf Branchen oder Gewerke abzielen und somit eine konkrete Handlungshilfe für den Unternehmer bieten.
Dort liegt der Nutzen der neuen Branchenregeln: Um dem Anspruch an leicht verständliche Handlungshilfen besser gerecht zu werden, wurde ein übergreifendes Konzept für Branchenregeln entwickelt. In diesen werden die staatlichen Regeln mit branchenspezifischen Inhalten und dem Erfahrungswissen der Unfallversicherungsträger kombiniert. Die Vorgehensweise wird daher auch als Kombinationsmodell bezeichnet. Dem Unternehmer werden dadurch seine Pflichten sowie praktikable Möglichkeiten für Maßnahmen gegen Gefahren aufgezeigt.
Der für das Bauwesen zuständige Fachbereich Bauwesen (FB BAU) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV ) hat bislang die Erarbeitung von fünf Branchen- regeln beschlossen:
• Branchenregel Abbruch- und Rückbauarbeiten
• Branchenregel Ausbau
• Branchenregel Gebäudereinigung
• Branchenregel Rohbau
• Branchenregel Tiefbau
Die Erarbeitung der Schriften erfolgt gemeinsam mit den Sozialpartnern der Bauwirtschaft. Insbesondere die Verbände der maßgeblich betroffenen Branchen, so z. B. auch der Rohrleitungsbauverband e. V., leisten dabei einen wichtigen Beitrag, um den aktuellen Erfordernissen der Praxis noch besser gerecht werden zu können. (BG BAU)
Bildunterschrift: DGUV Regel 101–601 „Branche Rohbau“ (Quelle: DGUV)