Sozialkassentarifverträge für verbindlich erklärt - Am 25. Mai 2017 ist das Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (SokaSiG) in Kraft getreten. Das SokaSiG erklärt alle seit 2006 gültigen Sozialkassentarifverträge für sämtliche Unternehmen und Beschäftigten der Bauwirtschaft für verbindlich.
Es ist bereits am 26. Januar durch den Bundestag verabschiedet worden, und am 10. Februar hatte der Bundesrat zugestimmt.
Das Gesetz bildet die Rechtslage ab, die für diesen Zeitraum ursprünglich schon unter den Allgemeinverbindlicherklärungen der Tarifverträge durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestehen sollte.
Das durch die Fraktionen von CDU/CSU und SPD in den Bundestag eingebrachte Gesetz ist notwendig geworden, weil das Bundesarbeitsgericht in mehreren Beschlüssen aus formalen Gründen die Allgemeinverbindlicherklärungen des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) für den Zeitraum vom 1. Oktober 2007 bis zum 31. Dezember 2014 für unwirksam erklärt hatte.
Die SOKA-BAU begrüßt „das klare Bekenntnis des Gesetzgebers zur grundlegenden sozial- und wirtschaftspolitischen Bedeutung der Sozialkassenverfahren“. Mit dem Gesetz werde die Tarifautonomie in der Bauwirtschaft nachhaltig gestützt. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hatten für eine schnelle Verabschiedung des Gesetzes plädiert, „um schwerwiegende Nachteile für die Bauwirtschaft und die Arbeitgeber und Arbeitnehmer dieser Branche zu vermeiden“. (rbv)