Gesundheitsschutz modernisiert - Das Bundes­kabinett hat am 2. November 2016 die novellierte Arbeitsstätten­verordnung beschlossen. Damit werden Vorschriften, die bislang in gesonderten Verordnungen enthalten waren, zusammen­geführt und an die sich verändernde Arbeitswelt angepasst.

Die Vorgaben und Regelungen dienen dazu, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten in Arbeitsstätten (auch auf Baustellen) wirksam zu schützen und Arbeits­abläufe menschengerecht zu gestalten. Zu den Regelungen der Arbeitsstättenverordnung gehören unter anderem:

Arbeitsschutz-Unterweisung
Durch die Arbeitsschutz­Unterweisung werden die Beschäftigten in die Lage ver­ setzt und dazu angehalten, sich bei der Arbeit und in Notsituationen sicherheitsgerecht zu verhalten. Die Pflicht zu einer solchen Unterweisung bestand bereits bisher. Jedoch fehlten die entsprechenden Hinweise, über welche Gefährdungen die Beschäftigten unterwiesen werden müssen (z. B. Brandschutzmaßnahmen, Erste Hilfe, Fluchtwege und Notausgänge). Die Änderung ist eine praxisgerechte Konkretisierung für Arbeitgeber, damit diese einer jetzt schon bestehenden gesetzlichen Verpflichtung besser nachkommen können.

Umgang mit psychischen Belastungen
Künftig müssen auch psychische Belastungen bei der Beurteilung der Gefährdungen (Gefährdungsbeurteilung) berücksichtigt werden. Dies wird grundsätzlich bereits mit dem Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben. Für Arbeitsstätten wird dies jetzt konkretisiert und betrifft z. B. Belastungen und Beeinträchtigungen der Beschäftigten durch störende Geräusche oder Lärm, ungeeignete Beleuchtung oder ergonomische Mängel am Arbeitsplatz. (BMAS)

Mehr Informationen zur Arbeitsstättenverordnung: www.bmas.de -Service-Gesetze

(Foto: ©Stockwerk – fotolia.de)


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