Zinssatzabsenkung schwächt Verteilnetzbetreiber - Am 12. Oktober hat die Bundesnetz­agentur den Eigenkapitalzinssatz gesenkt: Der Zins für Altanlagen beträgt künftig 5,12 statt bislang 7,14 %, mit künftig 6,91 % liegt der Zins für Neuanlagen sogar um 2,14 % unter dem bisher gültigen Satz von 9,05. Die Thüga AG war unter den Ersten, die Kritik an der Maßnahme übten.

Die Maßnahme ist unverhältnismäßig

„Die Absenkung des Eigenkapitalzinssatzes um fast 25 % für die dritte Regulierungsperiode ist unverhältnismäßig. Künftige Investitionen in den Ausbau und die Modernisierung unserer Verteilnetze werden gehemmt und unser bestehendes Anlagevermögen entwertet“, so Michael Riechel, Vorsitzender des Vorstandes der Thüga AG in einer Stellungnahme des Unternehmens. Mit Blick auf das aktuell niedrige Zinsniveau sei eine Anpassung der Eigenkapitalzinssätze für die dritte Regulierungsperiode zwar verständlich. Allerdings habe die BNetzA die Marktrisikoprämie zu niedrig angesetzt. Das sei insofern „ökonomisch nicht nachvollziehbar“, als sich die Risiken der Netzbetreiber gegenüber der letzten Festlegung nicht reduziert, sondern eher erhöht hätten bzw. noch erhöhen würden.

Insbesondere unberücksichtigt seien Geschäftsrisiken durch den Einsatz neuer Technologien. Dass der Energiesektor im Vergleich mit anderen Sektoren wie etwa der Telekommunikation verhältnismäßig schlecht abschneide, verwundere umso mehr, als die Energiewende „massive Herausforderungen für die Netzbetreiber in Deutschland mit sich bringt und noch lange nicht als abgeschlossen gelten kann. Jetzt bleibt zumindest zu hoffen, dass beim Sockeleffekt nochmal nachgebessert wird“, so Riechel. Der Bundesrat hat die Bundesre­gierung bereits dazu aufgefordert, zu prüfen, ob eine Ausweitung der Übergangsregelung beim Sockeleffekt auf die vierte Regulierungsperiode angezeigt ist. (thüga)


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