Beschädigte Leitung hatte reduzierte Wandstärke - Am 23. Oktober 2014 kam es in Ludwigshafen-Edigheim im Rahmen von Arbeiten an einer Gasleitung zu einer Explosion, die zwei Arbeiter eines Bauunternehmens das Leben kostete, 22 weitere Personen zum Teil schwer verletzte und Schaden in Millionenhöhe verursachte. Jetzt hat die mit den Ermitt­lungen betraute Staatsanwaltschaft Frankenthal neue Erkenntnisse präsentiert.

Weniger als 1 mm Wandstärke

Gebaut worden war die fragliche, 58 km lange Pipeline laut Angaben des Leitenden Oberstaatsanwalts in den Jahren 1963 und 1964. Zwischen 1993 und 1995 sei die ursprüng­lich für den Transport von Rohöl errichtete Leitung zu einer Gashochdruckleitung umgebaut worden; deren ursprüngliche Dicke habe bei 8,8 mm gelegen. Im Zuge der Arbeiten im Oktober 2014 war das Rohr durch eine in den Boden getriebene Spundwand an zwei Stellen beschädigt worden, sodass Gas austrat. Dieses entzündete sich und sorgte für eine über 100 m hohe Flammensäule. Die Wand der Gaspipeline sei, wie die Staatsanwaltschaft Frankenthal jetzt mitteilte, weniger als 1 mm dick gewesen. Ursache hierfür sei vermutlich Korrosion, die wiederum wahrscheinlich darauf zurückzuführen sei, dass früher Öl durch die Leitung geflossen sei.

Ermittlungen noch 
nicht abgeschlossen

Die bisherigen Ermittlungen deuten darauf hin, dass die Spundwand mittels eines Baggers in die Erde getrieben wurde, ohne dass die Verantwortlichen Kenntnis vom genauen Verlauf der Pipeline hatten. Noch nicht abschließend geklärt ist die Frage danach, ob es auch unter Beachtung der mutmaßlich verletzten Sorgfaltspflichten zu einer Perforation der Leitung und den ein- getretenen Folgen gekommen wäre. Einer der von der Staatsanwaltschaft hinzugezogenen Sachverständigen jedenfalls gelangt in seinen technischen Berechnungen zu dem Schluss, dass auch beim umsichtigen Freilegen der Leitung die fehlende Restwand­stärke und der fehlende Erdgegendruck wahrscheinlich mindestens zu einer Undichtigkeit an der schwächsten Stelle des Rohres und damit zum Austreten von Gas geführt hätten. Praktische Versuche, mit denen im März 2017 begonnen wird, sollen helfen, eine Antwort auf die Frage danach zu finden, ob die Verantwortlichen der Pipeline-Betreiberin und der beauftragten Baufirma pflichtwidrig gehandelt haben und damit der strafrechtliche Anfangsverdacht gegen sie begründet ist. (rbv)


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