Ab 2017 gibt es 8,84 Euro pro Stunde - Ab dem 1. Januar 2017 gilt ein Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde – das hat das Bundeskabinett in seiner Sitzung am 26. Oktober beschlossen.

Bereits im Juni hatte die von der Bundesregierung einge- richtete Mindestlohn-Kommission sich für eine erste Erhöhung des seit dem 1. Januar 2015 verbindlichen Mindestlohns ausgesprochen; mit Blick auf die allgemeine Lohnentwicklung hatte die Kommission eine Anhebung von 34 Cent empfohlen. Dieser Empfehlung des Gremiums aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist die Bundesregierung nun gefolgt. Die Regierung will den Beschluss jetzt als Rechtsverordnung umsetzen; jeweils im Abstand von zwei Jahren wird die Mindestlohn- Kommission neu über die Angemessenheit des Mindestlohns und gegebenenfalls erforder­liche Anpassungen beraten. (rbv)


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