Maschinen und Geräte, die im Rahmen der Bautätigkeit an Infrastruktur und Gebäuden zum Einsatz gelangen, stellen grundsätzlich eine Lärmquelle dar. Gerade in innerstädtischen Lagen führen die meist geringen Abstände zwischen Baustelle und Anwohnern häufig zu Konflikten.
Welche Punkte in diesem Zusammenhang beachtet werden sollten, fasst ein vom Verein zur Förderung fairer Bedingungen am Bau e. V., der Bundesfachabteilung Spezialtiefbau im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. und des CBTR Centrum für Deutsches und Internationales Baugrund und Tiefbaurecht e. V. veröffentlichtes Merkblatt zusammen, das sich an Bauherren bzw. Auftraggeber sowie an Planer und Bauunternehmen richtet.
Bauarbeiten abseits von Siedlungsgebieten sind mit Blick auf Lärmemissionen meist unproblematisch. Arbeiten im innerstädtischen Bereich hingegen bergen meist Zündstoff: Welchen Baulärm müssen Anwohner als unvermeidbare Begleiterscheinung des laufenden Baubetriebs tolerieren, was ist unzumutbar? Als Folge von Beschwerden drohen im schlimmsten Fall behördliche oder auch gerichtliche Anordnungen – und die führen fast immer zu Mehrkosten und auch Zeitverzug. Wie sich dieses Risiko minimieren lässt und welche Möglichkeiten die bauseitige Planung für einen Interessensausgleich zwischen allen Betroffenen bietet, zeigt das kürzlich erschienene Merkblatt Baulärm auf, das fachliche, baurechtliche und baupraktische Informationen in übersichtlicher Form zusammenfasst.
Unter der Adresse www.baulärmportal.de wird der Leitfaden als PDF zum Download angeboten. (rbv)