Neue DGUV-Information beantwortet offene Fragen - Baustellen werden in den meisten Fällen aus dem öffentlichen Netz mit elektrischer Energie versorgt. Wo dies nicht möglich ist, werden mobile Stromerzeuger eingesetzt.

Diese können u. a. zur Versorgung einzelner Geräte oder einer ganzen Baustelle eingesetzt werden. Im Mai 2016 ist die neue DGUV-Information 203-032 „Auswahl und Betrieb von Stromerzeugern auf Bau- und Montagestellen“ als Ersatz für die BGI 687 vom Mai 2005 erschienen. Sie stellt die Anforderungen für Auswahl und Betrieb von Stromerzeugern auf Bau- und Montagestellen, die in verschiedenen Vorschriften, Regeln und Normen festgelegt sind, übersichtlich zusammen und gibt Erläuterungen für den Anwender. Dabei beantwortet die Information auch zahlreiche sicherheitsrelevante Fragen zum Betrieb, die die alte Fassung bisher offen ließ. Unabhängig davon, wie Stromerzeuger und dazugehörige Anlagen betrieben werden, müssen sie immer den sicherheitstechnischen Anforderungen genügen.

• Die Bedienungsanleitung des Herstellers/der Herstellerin und die Betriebsanweisung des Betreibers/der Betreiberin müssen am Verwendungsort vorhanden sein und sind zwingend zu befolgen.
• Der Betrieb von Stromerzeugern ist in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.
• Je nach Anwendung sind entsprechende Schutzmaßnahmen vorzusehen.

Stromerzeuger müssen mit einem Typschild versehen sein, auf dem vom Hersteller mindestens nachfolgende Angaben deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht sind:
• Name oder Kennzeichen und Anschrift des Herstellers
• Typbezeichnung
• Fertigungs- und Seriennummer/Baujahr
• Bemessungsleistung (kVA/kW)
• Bemessungsspannung (V)
• Bemessungsstrom (A)
• Bemessungsfrequenz (Hz)
• Betriebsart
• Schutzart (IP-Code)
• Umgebungstemperaturbereich (°C)
• bei Geräten mit einer Bemessungsleistung > 10 kVA zusätzlich Bemessungsleistungsfaktor.

Stromerzeuger müssen zur uneingeschränkten Verwendung im Freien mindestens der Schutzart IP 54, bei Verwendung in Gebäuden mindestens der Schutzart IP 43 entsprechen (siehe auch DGUV­Information 203­005 „Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbedingungen“). Beim Einsatz von Geräten mit geringerer Schutzart, allerdings mindestens IP 23, sind zusätzliche Maßnahmen, z. B. eine Einhausung, erforderlich.

Stromerzeuger haben eine Anschlussklemme/­schraube, die in der Regel mit einem Symbol gekennzeichnet ist. Diese dient entweder dem Zweck der Erdung oder der Herstellung eines Schutzpotenztialausgleichs.

Der Verwendungszweck der Anschlussklemme ist
• aus der Bedienungsanleitung zu entnehmen,
• beim Hersteller zu erfragen oder
• durch eine Elektrofachkraft feststellen
zu lassen.

Zur Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen in Abhängigkeit von der Anwendung der Stromerzeuger muss der Unternehmer vor der Inbetriebnahme klären, welche technische Ausführung vorliegt. Beispiele für gängige Ausführungen von Stromerzeugern mit und ohne Erdungsanschluss sowie für ihren Betrieb und den Anschluss von Betriebsmitteln werden ausführlich in Kapitel 4 und 5 der DGUV­Information beschrieben. Hinweise zu erforderlichen Prüfungen enthält Kapitel 6. (DGUV/rbv)


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