Zahlungsmoral: „Verbesserung war nicht von Dauer“
„Die Zahlungsmoral der öffentlichen Hand hat sich zwei Jahre nach Inkrafttreten des ‚Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungs­verzug im Geschäftsverkehr‘ wieder verschlechtert – und das, obwohl das Gesetz eigentlich doch mehr Zahlungsdisziplin bringen sollte“, so RA Michael Knipper, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB)...

...in einer am 13. Mai 2016 veröffentlichten Stellungnahme zu den Ergebnissen der Frühjahrsumfrage der Wirtschaftsauskunftei Creditreform zum Zahlungsverhalten der Unternehmen. Knipper: „36 % der Bauunternehmen melden, dass ihre öffentlichen Kunden nicht innerhalb von 30 Tagen, sondern erst später ihre Rechnung begleichen, das sind genauso viele wie vor Inkrafttreten des Gesetzes. Die leichte Verbesserung im Vorjahr war somit nicht von langer Dauer.“ Dagegen konnten sich die Gläubiger privater Schuldner über eine weitere Verbesserung ihrer Zahlungsmoral freuen: Lediglich 7 % der befragten Bauunternehmen mussten bei der Begleichung ihrer Rechnungen länger als 30 Tage warten.

Ein existenzgefährdender Giftcocktail

2016 Zahlungsmoral„Dabei hätte das Gesetz, welches die europäische Zahlungsverzugsrichtlinie im Sommer 2014 in nationales Recht umsetzte, auch den öffentlichen Auftraggebern eine hervorragende Gelegenheit geboten, ihr Zahlungsverhalten zu ändern“, stellt Knipper fest. Die hohe Insolvenzintensität des Bauhauptgewerbes zeige, dass der „Giftcocktail“ aus schlechter Zahlungsmoral, geringen Renditen und niedrigen Eigenkapitalquoten die Existenz vieler Bauunternehmen gefährde. Zwar hätten sich die Umsatzrenditen in den vergangenen Jahren etwas verbessert; gemessen an den Risiken von Bauprojekten seien diese aber nach wie vor unbefriedigend. Dabei ist besonders die Baubranche von der schlechten Zahlungsmoral der öffentlichen Hand betroffen: Im gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt lag der Anteil nur bei 25 %. Knipper:„Daher kann es nicht verwundern, dass jede sechste Unternehmenspleite aus der Baubranche stammt.“ (hdb)

Bildnachweis: (Foto: ©kamasigns | fotolia)


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