Einhaltung der Anforderung ist Pflicht – die Plakette nicht
Zum 1. Januar 2016 hat die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die Anforderungen verschärft, welche für die Abgasqualität von auf Baustellen der öffentlichen Hand eingesetzten Baumaschinen gelten.
Den Nachweis darüber, dass ihr Fuhrpark die vom Berliner Senat gestellten Anforderungen an emissionsarme Baumaschinen erfüllt, können Unternehmen mittels einer kürzlich eingeführten Plakette führen. Anlässlich der Einführung der Plakette im Mai dieses Jahres hat der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. (HDB) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nutzung der Plakette freiwillig und ihre Gültigkeit auf Berlin beschränkt ist.
Bei der in Berlin eingeführten Plakette handelt es sich um ein Umweltzeichen im Sinne des Vergaberechts, welches zeigt, welchen Abgasstandard eine Baumaschine erfüllt oder ob sie mit einem Partikelfilter ausgerüstet ist. Laut Auskunft des Senats genüge die Palette zwar als alleiniger Nachweis der Einhaltung der Umweltanforderung; sämtliche anderen geeigneten Nachweise wie etwa die Zertifikate der Hersteller behielten jedoch ihre Gültigkeit. (rbv)