Stabile Tarifrente macht die Branche attraktiv - Seit dem 1. Januar 2016 gilt die neue Tarifrente Bau; Grundlage dafür ist der „Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe“.

Die Einführung der Tarifrente Bau macht die Finanzierung einer überbetrieblichen Altersversorgung für Beschäftigte in der Bauwirtschaft zukunftssicher und erhöht so die Attraktivität der Branche; zudem stellt sie einen wichtigen Baustein in der Arbeit zur Fachkräftebindung und zur Nachwuchsgewinnung dar.

Ab sofort kapitalgedeckt
Die bisher nur im Tarifgebiet West geltende und größten- teils umlagefinanzierte Renten­beihilfe wird auf ein neues, kapitalgedecktes System umgestellt. Ähnlich wie bei der gesetzlichen Rente finanzieren beim bisherigen System die aktuell Beschäftigten die Empfänger einer Rentenbeihilfe. Bei der kapitalgedeckten Tarifrente Bau hingegen kommen die Beiträge genau den Beschäftigten zugute, für die sie eingezahlt wurden. Mit jedem einzelnen Beitrag entsteht so ein individueller Baustein für den späteren Rentenanspruch. Die Summe der einzelnen Bausteine zum Rentenbeginn ergibt die Rentenhöhe; der demografische Wandel und die Beschäftigungszahlen im Baugewerbe haben keinen Einfluss auf die Entwicklung der Tarifrente.

Viele profitieren

Die Tarifrente Bau gilt zum einen für alle Beschäftigten, die ab 2016 neu in der Bauwirtschaft eingestellt werden. Damit kommt die zusätzliche Altersversorgung ab sofort auch allen neuen Beschäftigten im Tarifgebiet Ost zugute. Zum anderen gilt sie für Arbeitnehmer, die bereits vor 2016 in Baubetrieben der alten Bundesländer beschäftigt waren und die am 31. Dezember 2015 jünger als 50 Jahre waren. Darüber hin- aus profitieren auch alle Auszubildenden von der neu- en Tarifrente. Die Beschäftigten in den alten Bundesländern, die zum Stichtag bereits über 50 Jahre alt waren, bleiben dagegen im System der „alten“ Rentenbeihilfe. Wie bisher wer- den die Beiträge bei gewerblichen Arbeitnehmern als Prozentsatz der Bruttolohnsumme und bei Angestellten in einem Festbeitrag gezahlt, auch für Azubis gibt es einen festen Beitrag. Dieser ist vom Arbeitgeber aber nicht ge- sondert zu entrichten, da er bereits über den Beitrag zur Berufsbildung abgegolten ist.

Der für die Ost-Arbeitgeber geltende Beitrag ist in den nächsten Jahren zunächst noch deutlich niedriger als im Westen, wird aber schrittweise an den Beitrag im Tarifgebiet West angepasst. (soka bau)

Foto: (© auremar I shutterstock)


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