Seit dem 1. Januar gibt es 12 Monate Geld - Die gesetzliche Regel-Bezugsdauer für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld ist von sechs auf dauerhaft zwölf Monate erhöht worden.
Die entsprechende Neuregelung des § 104 Abs. 1 SGB III ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Kurzarbeitergeld soll auch in Zukunft Arbeitslosigkeit vermeiden und so positiv auf den Arbeitsmarkt wirken. Durch die zum 1. Januar des Jahres in Kraft getretene Verlängerung wurde die regelmäßige bisherige Praxis, die Bezugsdauer durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) auf mindestens zwölf Monate zu verlängern, dauerhaft gesetzlich nachvollzogen.
Arbeitgeber wie auch die Bundesagentur für Arbeit haben hierdurch mehr Planungssicherheit als in der Vergangenheit. (rbv)
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