Das hält Ausbildungszahlen in der Baubranche stabil
Gemäß einer Vereinbarung der Bauverbände und der Gewerkschaft sind seit diesem Jahr sämtliche Baubetriebe zur Zahlung der von den Sozialkassen der Bauwirtschaft erhobenen Abgabe für das Berufsbildungsverfahren verpflichtet.
Darauf hat die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau kürzlich hingewiesen.
Ein bewährtes Prinzip
Die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft wird branchenweit von sämtlichen Baubetrieben gemeinsam getragen – ein seit Jahrzehnten bewährtes Prinzip, das entscheidend dazu beiträgt, die Ausbildungszahlen in der Baubranche stabil zu halten und den Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften zu sichern. Lange Zeit galt: Die Höhe des Berufsbildungsbeitrags entspricht 2,1 % der Bruttolohnsumme der gewerblichen Arbeitnehmer. Zu Beginn des Jahres haben sich die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft – der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt – darauf geeinigt, die branchenweite Finanzierung in Höhe von jährlich rund 300 Mio. EUR künftig auf eine breitere Basis zu stellen.
900 EUR Mindestbeitrag
Seit Inkrafttreten der Neuregelung zum 1. April 2015 sind nicht mehr nur solche Betriebe abgabepflichtig, die gewerbliche Arbeitnehmer beschäftigen, sondern auch sämtliche Einzelunternehmer ohne Angestellte oder Auszubildende – auch Solo-Selbstständige im Baugewerbe, so die Begründung, würden schließlich von gut ausgebildeten Fachkräften profitieren. Der jährlich zu entrichtende Mindestbeitrag für den Zeitraum Oktober bis September des Folgejahres beträgt 900 EUR; die Höhe des Beitrags ist unabhängig von Betriebsgröße, Umsatz und ähnlichen Kennzahlen. Da der Beitrag mit Wirkung zum 1. April gilt, ist für die Monate April bis September 2015 ein Mindestbeitrag in Höhe von 450 EUR zu entrichten.