Schutzhelme regelmäßig austauschen
Arbeitsschutzhelme verlieren im Laufe der Zeit ihre Festigkeit und sollten deshalb frühzeitig ausgetauscht werden – darauf hat die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) kürzlich erneut hingewiesen.
Ein Arbeitsschutzhelm, der den Ansprüchen der DIN 397 oder der DIN EN 14052 genügen soll, muss Stöße dämpfen und durchdringungsfest sein. Die Haltbarkeit von Industrieschutzhüllen ist jedoch, je nach Material, begrenzt. UV-Strahlung, Witterungseinflüsse und mechanische Beanspruchungen lassen das Material altern. Helme aus duroplastischen Kunststoffen – zu erkennen an der Kennzeichnung PF-SF und U-GF – müssen spätestens nach acht Jahren dauerhaften Gebrauchs ersetzt werden, Helme aus thermoplastischen Kunststoffen (PE, PC, ABS, DHPE, PP, PP-GF, PC-GF) sogar schon nach vier Jahren. Zuweilen kann auch ein sofortiger Austausch erforderlich sein: Nach einem harten Schlag sollte der Helm umgehend ausrangiert werden – übrigens auch dann, wenn er keine Beschädigung aufweist, die mit dem bloßen Auge zu erkennen ist: Die BG BAU stellt außerdem fest, dass auch nicht sichtbare Veränderungen der Molekularstruktur und nicht sichtbare Haarrisse die Stabilität eines Helms stark einschränken können. (www.presseportal.de)
Das Herstellungsdatum verrät, wie alt ein Helm ist – und gibt Aufschluss darüber, wann er spätestens ausgetauscht werden muss. (Foto: shutterstock)