Der Bundestag hat neue Regelungen für Sicherheitsbeauftragte in Unternehmen beschlossen. Künftig soll ihre Bestellung stärker an der tatsächlichen Gefährdungssituation im Unternehmen ausgerichtet werden.

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Sicherheitsbeauftragte unterstützen dabei, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und sprechen sicherheitsrelevante Themen im Arbeitsalltag an. Foto: freepik

Kern der gesetzlichen Änderung ist die Anhebung der Schwelle für die verpflichtende Bestellung von Sicherheitsbeauftragten von derzeit 20 auf 50 Beschäftigte. Für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten entfällt damit eine pauschale Verpflichtung. Bestehen besondere Risiken für Leben und Gesundheit, sind bereits ab 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte einzusetzen. Damit richtet sich die Bestellung künftig vor allem nach den konkreten Arbeitsbedingungen im Betrieb, nicht allein nach der Unternehmensgröße.

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) sowie die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) begrüßen die Anpassung, die den besonderen Arbeitsbedingungen in der Bauwirtschaft Rechnung trägt.

Vorschläge in Neuregelung übernommen

Gemeinsam mit den Sozialpartnern hatte sich die BG BAU in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht und besonders hervorgehoben, dass starre Schwellenwerte den komplexen und dynamischen Arbeitsbedingungen der Bauwirtschaft nicht gerecht werden. In ihrer Stellungnahme „Sicherheitsbeauftragte: Wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes in der Bauwirtschaft“ betonen sie auch, dass eine flexible, an den konkreten Gefährdungen orientierte Organisation des Arbeitsschutzes entscheidend sei. Diese zentralen Vorschläge wurden in die Neuregelung übernommen.


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