Das Europäische Parlament hat am 12. Februar 2026 seinen Initiativbericht zur Unterauftragsvergabe verabschiedet. Der Bericht enthält Empfehlungen an die EU-Kommission, welche neuen Regelungen zur Unterauftragsnehmervergabe auf europäischer Ebene erlassen werden sollen.

HDB-Hauptgeschäftsführer Tim-Oliver Müller kommentiert die Entscheidung positiv: „Die Unterauftragsvergabe ist ein zentraler Bestandteil der Bauwirtschaft. Sie ermöglicht es Unternehmen, flexibel auf wechselnde Anforderungen zu reagieren, hochspezialisiertes Know-how einzubinden und Fachkräfteengpässe abzufedern. Dies ist entscheidend für die Innovationsfähigkeit, Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Branche. Es ist deshalb ein gutes Zeichen, dass das Europäische Parlament unsere Branche in dieser Vertragsfreiheit unterstützt und den praxisfremden Vorschlag, Unterauftragnehmerketten auf maximal zwei Ebenen zu begrenzen, abgelehnt hat. Immerhin brauchen unsere Unternehmen ein hohes Maß an unternehmerischer Freiheit, um die Modernisierung der Infrastruktur, die Energiewende und die Verkehrswende realisieren zu können.“
Gemeinsam mit dem Europäischen Bauverband FIEC sowie weiteren Unternehmensverbänden wie BDA und BusinessEurope hatte sich der HDB gegen diese pauschalen Beschränkungen ausgesprochen.
Mit Blick auf mögliche Gesetzesinitiativen der EU-Kommission warnt der HDB davor, zusätzliche verpflichtende EU-Vorschriften für Unterauftragnehmer einzuführen. Solche Maßnahmen würden Bauunternehmen weiter belasten, die Effizienz mindern und die Wettbewerbsfähigkeit Europas schwächen. Zudem stehen neue Bürokratieauflagen im Widerspruch zu den eigenen Zielen der EU, Rechtsetzung zu vereinfachen und unnötige Belastungen zu reduzieren.
Foto: Canva








