Die Bundesnetzagentur hat ihr Regulierungskonzept für den schrittweisen Übergang von Kupfer- zu Glasfasernetzen veröffentlicht. Vorgesehen sind klare Voraussetzungen für die Abschaltung der Kupfernetze, darunter eine hohe Glasfaserabdeckung und offene Netzzugänge für Wettbewerber. Das Konzept versteht sich als Beitrag zur anstehenden Reform des Telekommunikationsrechts. Marktteilnehmer und weitere Akteure können bis zum 16. März Stellung nehmen.
„Kupfernetze können nur dann abgeschaltet werden, wenn nahezu flächendeckend Glasfaser verfügbar und der Wettbewerb auf den neuen Netzen gesichert ist. Der Prozess hin zur späteren Abschaltung des Kupfernetzes sollte daher starten, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen – unabhängig davon, welcher Netzbetreiber Glasfaser ausgebaut hat“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Zielbild der Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur will zu klaren Bedingungen für einen schnellen, geordneten und wettbewerblichen Übergang auf flächendeckende Glasfaser beitragen. Notwendig ist eine Neujustierung der rechtlichen Grundlagen, um der Bundesnetzagentur zusätzliche Instrumente an die Hand zu geben. Dies obliegt dem Gesetzgeber. Die Bundesnetzagentur macht dafür konkrete Vorschläge.
Die Behörde empfiehlt die gesetzliche Verankerung eines regelgebundenen Verfahrens zur Abschaltung der Kupfernetze. Eine Abschaltung sollte eingeleitet werden können, wenn in einem Gebiet
a) eine Mindest-Versorgung mit Glasfaser und
b) geeignete Vorleistungsangebote vorhanden sind.
a) Zur Einleitung des Migrationsprozesses sollten mindestens 80 Prozent der Haushalte und Unternehmen mit Glasfaser bis in die Wohnung (FttH) versorgt sein. Zum Zeitpunkt der tatsächlichen Abschaltung sollte prinzipiell eine flächendeckende Versorgung mit Glasfaser vorliegen.
b) Ein geeignetes Vorleistungsangebot in jedem Gebiet bedeutet, dass ein Zugang für Drittanbieter zum Glasfasernetz besteht (im Allgemeinen als „Open Access“ bezeichnet). Dieser Zugang sollte aus Sicht der Bundesnetzagentur in technischer, prozessualer und preislicher Hinsicht für alle Glasfasernetze einheitlichen Prinzipien folgen.
Mindestens 24 Monate vor der tatsächlichen Abschaltung sollte die Vermarktung kupferbasierter Angebote enden. Weitere mindestens zwölf Monate vor diesem Vermarktungsstopp sollte eine Anzeige zur Abschaltung des Kupfernetzes erfolgen.
Aus Sicht der Bundesnetzagentur sollte es einen übergeordneten Migrationsplan für die gesamte Bundesrepublik geben. Er sollte mindestens den vorgesehenen Start des ersten und das avisierte Ende des letzten Migrationsprozesses sowie weitere Meilensteine enthalten.
Alle Akteure sind eingeladen, zum Konzept bis zum 16. März Stellung zu nehmen. Das Konzept sowie weitere Informationen sind hier veröffentlicht.
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