Mit der geplanten Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes will die Bundesregierung die CO₂-Speicherung erstmals auch im industriellen Maßstab ermöglichen. Die Versorgungswirtschaft begrüßt die Entscheidung.
Die Bundesregierung hat kürzlich den Gesetzentwurf zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) beschlossen. Das Bundeswirtschaftsministerium erklärte dazu, die Novelle sei ein zentraler Schritt, um den rechtlichen Rahmen für die Nutzung und Speicherung von Kohlendioxid zu schaffen. Insbesondere solle die kommerzielle CO₂-Speicherung künftig nicht nur für Forschungszwecke, sondern auch im industriellen Maßstab ermöglicht werden. Zudem werde der Transport von CO₂ als eigener Regelungsbereich eingeführt und an bestehende Verfahren im Energiewirtschaftsrecht angelehnt.
Stimmen aus der Wirtschaft
Die Entscheidung wurde in der Verbändelandschaft mit großem Interesse aufgenommen:
- Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt den Kabinettsbeschluss als „Fundament für den Aufbau einer Carbon-Management-Infrastruktur“, betont aber, dass der Schutz der Wasserressourcen unbedingt sichergestellt werden muss.
- Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) hatte sich bereits im Juli zum Referentenentwurf geäußert. Er sieht Carbon Management als unverzichtbaren Bestandteil einer klimaneutralen Industrie und fordert mit Blick auf die Infrastruktur eine frühzeitige und klare Weichenstellung für CO₂-Transport und -Speicherung, um Investitionen planbar zu machen. Zugleich betont der DVGW die Notwendigkeit, Wasserressourcen konsequent zu schützen und entsprechende Sicherheitsstandards in der Gesetzgebung zu verankern.
- Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) unterstützt die geplante Novelle ebenfalls. Er fordert klare gesetzliche Rahmenbedingungen für Transport und Speicherung, damit kommunale Unternehmen Investitionen in Infrastruktur und Technik verlässlich planen können. Der VKU vertritt die Auffassung, dass CO₂-Speicherung keine Alternative, sondern eine Ergänzung zur Emissionsvermeidung sein sollte.
- Die Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas (FNB Gas) verweist auf die Bedeutung von CCS für die Dekarbonisierung und Kohärenz mit dem Wasserstoffhochlauf und mahnt verlässliche Rahmenbedingungen an.
Die kritischen Stimmen (darunter BUND, Greenpeace und andere NGOs) richten sich weniger gegen CCS als Technologie an sich, sondern gegen eine zu breite Öffnung des Gesetzes. Sie fordern, dass CO₂-Speicherung klar begrenzt bleibt auf Restemissionen, während die Hauptlast der Klimapolitik weiterhin auf Vermeidung und Transformation liegen müsse.
Ausblick
Der Gesetzentwurf wurde inzwischen an den Bundesrat übermittelt. Ob er auf der Tagesordnung der nächsten Bundesratssitzung am 26. September 2025 stehen wird, entscheidet sich mit Veröffentlichung der endgültigen Tagesordnung am 16. September. Anschließend folgt die weitere Beratung im Bundestag, wo eine Verabschiedung noch im Herbst 2025 erfolgen könnte.
Foto: wirestock/Freepik










