Im Jahr 2007 haben sich der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVGB) und der Bundesverband der Unfallkassen (BUK) zum Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) zusammengeschlossen. Die Fusion war auch für das gemeinsame Vorschriften­ und Regelwerk nicht ohne Folgen, denn dar­ in waren mit der Zeit zahlreiche Abkürzungen und Überschneidungen gewuchert – höchste Zeit, den Wildwuchs zu beschneiden und Nummerierungen und Bezeichnungen zu vereinheitlichen, und genau das ist zum 1. Mai 2014 geschehen.

Vier für alle

Sämtliche Schriften werden zukünftig den vier Kategorien „DGUV­-Vorschrif-ten“, „DGUV­ Regeln“, „DGUV-­Informationen“ und „DGUV­Grundsätze“ zugeordnet; Kürzel wie BGV/GUV­V, BGI/GUV­I oder GUV­SI wird es nicht mehr geben. Ändern werden sich auch die Nummerierungen: Jede Publikation des „Vorschriften­ und Regelwerks der DGUV“ erhält eine eigene, in der Regel sechsstellige Kennzahl; nur die Unfallverhütungsvorschriften werden ein­ bis zweistellige Ziffern haben. An der Kennzahl wird abzulesen sein, um welche Art von Schrift es sich handelt und welcher Fachbereich der DGUV sich um den Inhalt kümmert. 

Vorschriften erhalten Zahlen aus dem Bereich 1 bis 99, Regeln aus dem Bereich 100 bis 199, Informationen aus dem Bereich 200 bis 299 und Grundsätze aus dem Bereich ab 300. Zudem wurde jedem der 15 Fachbereiche der DGUV eine Kennzahl zwischen 1 und 15 zugeordnet. Diese bildet die jeweils zweite und/oder dritte Stelle des Zahlencodes. Übersteigt die Anzahl der Veröffentlichungen den jeweils zugeordneten Zahlenbereich, wird mit einem Bindestrich und einer zusätzlichen Ziffernfolge (Beispiel: 100­xxx) gearbeitet. (DGUV)

Übrigens: Eine Liste mit alten
 und neu vergebenen Nummern stellt die DGUV auf der Startseite ihrer Publikationsdatenbank bereit,

http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?ID=0 

in der alte wie neue Nummern recherchiert werden können.


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