Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1116 (TRBS 1116) „Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln“ mit Ausgabedatum November 2022 ist nun rechtswirksam.
In der TRBS 1116 werden die Anforderungen der bestehenden BetrSichV - Betriebssicherheitsverordnung vom 03.02.2015 konkretisiert. Die Verwendung eines Arbeitsmittels umfasst dabei auch die Instandhaltung von Arbeitsmitteln. Mit Wartungsarbeiten und vergleichbaren Tätigkeiten sind in der Regel andere Gefährdungen als beim Betrieb des Arbeitsmittels verbunden.
Bei Einhaltung der TRBS 1116 kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1116 können Sie kostenlos unter der folgenden Adresse herunterladen:
http://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRBS/TRBS-1116.html