Noch bevor sie in Kraft getreten ist, ist am 5. April die erste Novelle der Ersatzbaustoffverordnung beschlossen worden, die als Teil der Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz ab dem 1. August 2023 gültig sein wird. Die Baubranche sieht diese skeptisch, weil sie an der Arbeitspraxis vorbeigehe und die Erwartungen, die hinsichtlich der Kreislaufwirtschaft an sie gestellt worden sind, weder erfülle noch sie weiter vorantreibe.
Es hat gut 15 Jahre gedauert, bis eine neue Fassung der Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz erarbeitet, beschlossen und erlassen worden ist. Nun soll sie Anfang August in Kraft treten. Bereits vor dem ersten Gültigkeitstermin erfährt die darin enthaltene Ersatzbaustoffverordnung jedoch schon eine erste Novelle.
Die Baubranche ist unzufrieden mit dem Ergebnis. Die festgelegten Pflichten, Grenzwerte und Entsorgungswege erschweren und verteuern das Bauen. Auch hinsichtlich eines nachhaltigeren Umgangs in Richtung Kreislaufwirtschaft finden sich nach Einschätzung des rbv in der Verordnung noch einige Blindstellen.
„Mit der Ersatzbaustoffverordnung werden die gesteckten Erwartungen hinsichtlich der Kreislaufwirtschaft insgesamt nicht erfüllt. Vielmehr steuern wir auf einen undurchdringbaren Dschungel an Nachweisen, Rechtsunsicherheiten und unterschiedlichen Auslegungen in allen 16 Bundesländern zu, die komplett an der Baupraxis vorbeigehen“, kritisiert auch Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie.
Die Ersatzbaustoffverordnung kann hier eingesehen werden.