Angestellte müssen ihre Arbeitszeit erfassen, das entschied das Bundesarbeitsgericht bereits im September (Arbeitszeiterfassung – was gilt nun? – KOFA).
Doch bislang bestand viel Unsicherheit darüber, wie das Urteil umzusetzen ist. Anfang Dezember wurde nun die schriftliche Begründung der Richter veröffentlicht. Hier wurde dargelegt, dass die Pflicht zur Zeiterfassung ab sofort gilt. Aus den Aufzeichnungen müssen sich die wöchentliche Arbeitszeit, die Pausenzeiten und die Ruhezeiten zwischen Ende eines Arbeitstages und Anfang des nächsten Arbeitstages entnehmen lassen. (Kofa)