Hitze darf Arbeitgeber nicht kalt lassen

Deutschlands Klima wird wärmer, im Sommer steigt die Temp-eratur auf bis zu 42  C im Schatten. Wer im Freien arbeitet, ist besonders betroffen; als gefährlichste Folge großer Hitzeeinwirkung droht ein Hitz-schlag. Rund 90 Fälle registrierten gewerbliche Berufsgenossenschaften allein im Jahr 2012 – die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft sagt, was zu beachten ist.

Alle Baubeteiligten sind in der Pflicht

Bernhard Arenz, Präventionsleiter der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU): „Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Unternehmen dazu, Gesundheitsgefahren für die Beschäftigten durch Gefährdungsbeurteilungen zu erfassen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, aber auch die Beschäftigten müssen für ihre Sicherheit und Gesundheit Sorge tragen. Unterweisungen der Arbeitgeber müssen ernst genommen und Weisungen befolgt werden.“

Laut einer Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist die Dosis an UV-Strahlen, der Bauarbeiter ausgesetzt sind, fast fünfmal so hoch wie die von Beschäftigten in geschlossenen Räumen. UV-Strahlen können Schäden an der Netzhaut und, im Extremfall, sogar Hautkrebs verursachen.

Besondere Maßnahmen ab 30  C

Als Schutz für die Augen empfehlen sich Sonnenbrillen mit seitlicher Ab-eckung; wird kein Helm getragen, sollten Beschäftigte Kopfbedeckungen mit breitem Rand und Schirm sowie Nackenschutz nutzen. Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor 30 ist sinnvoll, ersetzt aber keine luftdurchlässige Kleidung, die den Körper bedeckt und so schützt. Besonders schwere Arbeiten sollten in die Frühstunden gelegt werden; bei steigenden Temperaturen sind pro Stunde fünf bis zehn Minuten Pause sinnvoll.

Ab 30  C sollten auf der Baustelle kühle Getränke wie Mineralwasser, Tee oder Fruchtschorle zur Verfügung stehen, bei manchen Tätig-keiten haben schattenspendende Schirme, Zelte oder spezielle Segel Sinn. Im Inneren von Bauwerken ist gute Belüftung wichtig; bei dauer-haftem Aufenthalt in Baumaschinen, Lkw und Baggern sollten Klimaan-lagen genutzt werden. Arenz: „Schon vor dem Einsatz sollten Arbeitgeber in einem Handlungsplan spezielle Erste- Hilfe-Maßnahmen festlegen.“ Was im Notfall bis zum Ein- treffen des Rettungsdienstes zu tun ist, erläutert eine Hitzenot- fallkarte mit Sofortmaßnahmen, die bei der BG BAU kostenlos per E-Mail an die Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. angefordert werden kann. (BG BAU)

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