Bundesarbeitsminister Hubertus Heil möchte einen Erörterungsanspruch auf Homeoffice durchsetzen. Doch sein Vorhaben lässt viel Interpretationsspielraum – im schlimmsten Fall müssten sich Arbeitsgerichte mit Klagen auseinandersetzen.
Denn was zunächst eingängig klingt, dürfte in der Praxis mit einer großen Rechtsunsicherheit verbunden sein. Nach Einschätzung des Instituts der Deutschen Wirtschaft birgt der im Koalitionsvertrag vereinbarte Erörterungsanspruch das Risiko, den effektiven und effizienten Aushandlungsprozess zwischen Unternehmen und Beschäftigten aus der Balance zu bringen. (IW)