Mindestlohn in der Baubranche  | © bluedesign/Adobe Stock

Nach drei erfolglosen Verhandlungsrunden endete die Schlichtung für einen Bau-Mindestlohn am 24. März 2022 mit einem mehrheitlichen Schiedsspruch. Nachdem die IG Bau dem Schiedsspruch zugestimmt hat, wurde dieser von der Arbeitgeber-Tarifgemeinschaft (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und Zentralverband des Deutschen Baugewerbes) am 8. April 2022 abgelehnt.

Da in drei Verhandlungsrunden am 2. Dezember 2021, am 27. Januar 2022 und am 28. Februar 2022 keine Einigung erzielt wurde, fand am 23. und 24. März die von der IG BAU angerufene Schlichtung in Berlin mit dem unparteiischen Vorsitzenden Prof. Dr. Schlegel (Präsident des Bundessozialgerichts), unterstützt von Frau Dr. Meßling (seit 17. Januar 2022 Vizepräsidentin des Bundessozialgerichts), statt.

Konkrete Vorschläge

Der Schlichterspruch von Prof. Dr. Rainer Schlegel sieht vor, den Mindestlohn I in diesem, im nächsten und im Jahr 2024 um jeweils 60 Cent zu erhöhen. In den Jahren 2025 und 2026 soll sich die unterste Lohngrenze an der zurückliegenden Teuerungsrate orientieren. Der Mindestlohn II für Facharbeiter*innen im Tarifgebiet West, er lag bis 31. Dezember 2021 bei 15,70 Euro, soll zum Ende dieses Jahres wegfallen. Zukünftig soll der Branchenmindestlohn in Abhängigkeit zur zwischen den Tarifparteien ausgehandelten tariflichen Ecklohngruppe angepasst werden. Geplant ist eine Laufzeit des Mindestlohn-Tarifvertrags von zwei Jahren.

Große Kluft zwischen den Verhandlungspartnern

Zu Beginn der Schlichtung wurde bereits deutlich, dass die Tarifvertragsparteien extrem weit auseinanderlagen. Während die Arbeitgeberseite einen Mindestlohn I von 13,00 Euro (ca. 1,17 Prozent) für sachgerecht hielt, forderte die IG BAU bei rund zwei bis dreijähriger Laufzeit Erhöhungen um dreimal 6 Prozent und einen Sicherheitszuschlag von 2 Prozent insgesamt also 20 Prozent. Die enorme Diskrepanz führte dazu, dass anstelle von weiteren Verhand-
lungen der Vorschlag eines Schiedsspruchs erbeten wurde.

Diskussionen drehten sich zuvor um die wirtschaftliche Entwicklung, insbesondere die Material- und Energiepreissteigerungen, drohende Kurzarbeit und Inflation. Ferner ging es um politische, bauliche Ziele des Koalitionsvertrags sowie den Arbeitskräftebedarf und den Fachkräftemangel. Tariflich wurden Modelle mit weiteren allgemeinverbindlichen Lohngruppen (3 und 5) sowie automatische Mindestlohnsteigerungen in Abhängigkeit von dem gesetzlichen Mindestlohn, Wirtschaftsdaten oder einer Referenzlohngruppe erörtert.

Keine Einigung erzielt

Nachdem die Bundestarifkommission der Industriegewerkschaft Bauen-AgrarUmwelt (IG BAU) dem Bundesvorstand der IG BAU empfohlen hat, dem Schlichterspruch zum Branchenmindestlohn zuzustimmen, wurde der Schlichterspruch am 8. April durch die Arbeitgeber abgelehnt. Die Ablehnung erfolgte aus mehreren Gründen: Zum einen stelle die vorgeschlagene Erhöhung eine nicht zu rechtfertigende Verteuerung einfachster Tätigkeiten im Baugewerbe dar. Zum anderen blicke die Baubranche in Folge des Ukraine-Kriegs besorgt in die Zukunft; die aktuelle Preis- und allgemeine wirtschaftliche Entwicklung lassen wenig Spielraum zu, verlässliche Prognosen sind derzeit nicht möglich.

Wesentliche Kritikpunkte

Jutta Beeke, Vizepräsidentin des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie und Verhandlungsführerin der Arbeitgeber, erklärte: „Der Automatismus, einen einheitlichen Branchenmindestlohn erst an eine Inflationsrate zu koppeln und danach exakt mit den höheren Tarifentgelten anzupassen, stellte sich auf Seiten der Arbeitgeber als eine zu große Selbstbeschränkung freier Tarifverhandlungen dar. Hinzu kommt, dass diese Vereinbarung keine ausdrückliche Kündigungsmöglichkeit vorsieht.“

Uwe Nostitz, Vizepräsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, ergänzt: „Eine vernünftige Tarifpolitik muss auf die momentan unüberschaubare Branchensituation Rücksicht nehmen, vorsichtig vorausschauend agieren und Planungssicherheit geben. Wir werden die Festlegung der Höhe eines eigenständigen Bau-Mindestlohns weder dem Gesetzgeber noch dem Zufall überlassen.“

Wie geht es weiter?

Die Arbeitgeberseite signalisiert, dass sie offen für weitere Verhandlungen ist. Auch wenn ein Branchenmindestlohn nach momentaner Arbeitsmarktlage nicht zwingend kurzfristig nötig erscheint, ist weiterhin die Bereitschaft vorhanden, einen einheitlichen Bau-Mindestlohn zu verabreden. In der Schlichtung wurden hierfür bereits 13 Euro genannt. Jutta Beeke sowie Uwe Nostitz stellten fest, dass die Beratungen des Schiedsspruchs in den Gremien der Arbeitgeber zwar zur Ablehnung führten, gleichzeitig aber auch Spielräume aufgezeigt hätten.


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