Städte und Gemeinden auf zweiten Rettungsschirm angewiesen!
Auch im Frühjahr 2021 ist das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben maßgeblich von der Corona-Pandemie geprägt. Folgen sind auf kommunaler Ebene weiter wegbrechende Einnahmen sowie dynamisch steigende Ausgaben. „Die Lage der Kommunalhaushalte ist schlicht prekär“, so Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB).
Die letzte Option zur Ausgabenreduzierung auf kommunaler Ebene ist oftmals die Streichung von Investitionen. „Angesichts des nach wie vor dramatischen kommunalen Investitionsrückstandes ist es keine nachhaltige Option, die dringend notwendigen Zukunftsinvestitionen zu kürzen“, so Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes.
Im Jahr 2020 betrug der Investitionsrückstand bei den Kommunen rund 147 Milliarden Euro. Gerade in der Krise sind die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft auf starke und handlungsfähige Kommunen angewiesen. ZDB und DStGB haben daher ausdrücklich die Finanzhilfen für Kommunen im vergangenen Jahr begrüßt, namentlich insbesondere die Kompensation der coronabedingten Ausfälle bei der Gewerbesteuer.
Zur Aufrechterhaltung der kommunalen Handlungs und Investitionsfähigkeit braucht es nun jedoch zwingend einen zweiten kommunalen Rettungsschirm. „Die derzeitige Unsicherheit führt in zahlreichen Kommunen schon heute zur Rückstellung von Investitionen und zum Verzicht auf Personaleinstellungen in der Bauplanung. Dabei brauchen wir gerade jetzt die Kommunen als Konjunkturlokomotive, um gut aus der Krise zu kommen“, so Landsberg. „Rückläufige kommunale Bauinvestitionen würden den weiteren Kapazitätsaufbau in der Bauwirtschaft spürbar gefährden und damit die Bemühungen der letzten zehn Jahre konterkarieren“, ergänzt Pakleppa. (ZDB/DStGB)