Deponieknappheit und höhere Baukosten befürchtet - Der Bundesrat hat am 6. November 2020 den Entwurf der Mantelverordnung mit umfangreichen Änderungsmaßgaben beschlossen. Die deutsche Bau- und Abbruchwirtschaft kritisiert die Entscheidung für eine gegenüber der Kabinettsfassung deutlich schärfere Ersatzbaustoffverordnung, die die Kernforderungen der Bau- und Abbruchwirtschaft nicht umgesetzt hat.

Die Verwertungssituation von Boden wird mit den vorliegenden Beschlüssen weiter angespannt bleiben. Eine sinkende Verwertungsquote bei mineralischen Abfällen und steigender Deponiebedarf seien vorprogrammiert, erklärten der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, der Zentralverband Deutsches Baugewerbe und der Deutsche Abbruchverband.

2020 mantelverordnung verkleinertNachdem der Bundesrat einige wenige Beschlüsse gefasst habe, die die Bundes-
regierung zuvor als „Verkündungshinder-
nisse“ bezeichnet habe und solche, bei denen „Nachbesserungsbedarf“ bestehe, müsse die Bundesregierung nun erklären, ob sie die Maßgaben übernehmen könne. „Es ist nachvollziehbar, dass Bund und Länder unter ein Vorhaben einen Schlussstrich ziehen wollen, über das nun seit rund 15 Jahren gestritten wird“, erklärte Dieter Babiel, Hauptgeschäftsführer der BAUINDUSTRIE. „Die Mantelverordnung wird aber die Planung, den Bau und die Unterhaltung nahezu jeder Straßenbaumaßnahme betreffen“, deshalb sei eine sorgfältige Prüfung angezeigt. Sollte die Mantelverordnung auch von Bundesregierung und Bundestag beschlossen werden, führt dies insbesondere im Straßenbau zu steigenden Baukosten. Diese müssten dann auch von öffentlichen Auftraggebern klaglos bezahlt werden, so Babiel.

Ressourcen besser schützen

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, ergänzte: „Wir appellieren an Bundesregierung und Bundestag, ihre Zuständigkeit und ihre Kompetenzen zu nutzen und Nachbesserungen im Sinne des Ressourcenschutzes vorzunehmen. Dazu gehört unter anderem, die erweiterten Länderöffnungsklauseln für Verfüllungen, wie sie der Koalitionsvertrag vorsah, zuzulassen. Mineralische Ersatzbaustoffe müssen über eine geeignete Regelung vom Stigma des Abfalls befreit werden. Recycling-
baustoffe sind kein Abfall, sondern qualitativ hochwertige Baustoffe. Die besten Qualitäten der Recyclingbaustoffe müssen daher auch von der Anzeige- und Katasterpflicht ausgenommen werden.“

„Bundestag und Bundesregierung sollten auf den letzten Metern des Gesetzgebungs-
verfahrens ihre Möglichkeiten noch nutzen, um die allseits propagierte Förderung der Kreislaufwirtschaft und der Ressourcenschonung für mineralische Abfälle in der Mantelverordnung auch Wirklichkeit werden zu lassen. Geschieht dies nicht, muss sich auch die öffentliche Hand als Bauherr auf stark steigende Bau- und Entsorgungskosten einstellen“, fügte Andreas Pocha, Geschäftsführer des Deutschen Abbruchverbandes, an.

Bei der Mantelverordnung handelt es sich um ein zentrales umweltpolitisches Vorhaben, denn damit wird der bundesweit größte Abfallstrom einheitlich geregelt. Die Bau- und Abbruchwirtschaft werde von diesen auch abfallrechtlich wesentlichen Regelungen massiv betroffen sein. Daher äußerten die drei Verbandsvertreter die Erwartung, dass sich nach der Bundesregierung auch der Deutsche Bundestag zumindest einmal inhaltlich mit dem Verordnungsentwurf befasst und diesen debattiert. So würde dieser grundsätzlichen Neuregelung auch die erforderliche Legitimität verliehen. (HDB/ZDB/Deutscher Abbruchverband)

Foto: © rbv

 


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