Bauindustrie zur Verabschiedung der Mantelverordnung - Aufgrund der massiven Betroffenheit der Bauwirtschaft bei den in Deutschland anfallenden mineralischen Abfällen wäre es notwendig gewesen, die Mantelverordnung primär auf praxistaugliche und gut vollziehbare Regelungen für die Entsorgung von mineralischen Bauabfällen auszurichten.

Dieses Ziel werde nach Einschätzung des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie (HDB) mit der Mantelverordnung nicht erreicht. „Die Bauwirtschaft hat ein sehr starkes Interesse an rechtssicheren und bundeseinheitlichen Regelungen für die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung mineralischer Bauabfälle und Böden“, erklärt Peter Hübner, Präsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, anlässlich der Fortsetzung der Beratungen zur Mantelverordnung ab 3. September im Bundesrat. Deswegen habe man das Ziel der Mantelverordnung immer unterstützt und stehe auch weiter dazu.

Bedürfnisse der Bauindustrie stärker fokussieren

Über 80 Prozent der jährlich in Deutschland anfallenden rund 275 Millionen Tonnen mineralischer Abfälle sind Bauabfälle. Die restlichen knapp 20 Prozent stammen aus industriellen Produktions- oder Verbrennungsrückständen der Eisen- und Metallindustrie sowie aus Kraft- werken. Aufgrund dieser massiven Betroffenheit der Bauwirtschaft wäre es notwendig gewesen, die Mantelverordnung primär auf praxistaugliche und gut umsetzbare Regelungen für die Entsorgung von mineralischen Bauabfällen auszurichten. „Dies wird mit der Mantelverordnung allerdings nicht erreicht werden“, so Hübner. Er kritisierte, dass der Fokus der Beratungen weniger auf der Frage der Verwertung von Bodenaushub oder mineralischen Bauabfällen als Recycling-Baustoffen liege, sondern primär über Entsorgungswege beispielsweise für Stahlwerksschlacken, Kupferhüttenmaterial und Aschen aus Kohlekraftwerken gestritten werde.

„Trotz 15-jähriger Vorarbeit wird mit dieser Verordnung kein für die Planung und Abwicklung von Bauvorhaben konsistenter, ökologisch verantwortlicher und zugleich wirtschaftlich tragbarer Rechtsrahmen erlassen“, bedauert Hübner. Zusätzliche Dokumentations- und Katasterpflichten seien „Gift für die Akzeptanz von Ersatzbaustoffen“. Die BAUINDUSTRIE rechne aufgrund der diskutierten Regelungen mit einem Rückgang der Verwertungsquote und einer Zunahme der Deponierung. Mit dem zu erwartenden Anstieg der Entsorgungs-
kosten werde sich insbesondere die Modernisierung der Infrastruktur verteuern. (HDB)


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