Das Bundeskabinett hat am 12. Juni 2020 erste umfangreiche Maßnahmen des Konjunkturpakets beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie anzugehen. Dazu zählt insbesondere die befristete Senkung der Umsatzsteuer im zweiten Halbjahr 2020.
Die Umsatzsteuer wird vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 gesenkt. Der reguläre Steuersatz sinkt dabei von 19 % auf 16 %, der reduzierte Steuersatz von 7 % auf 5 %. Das Bundesministerium der Finanzen hat dazu ein begleitendes BMF-Schreibens mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmt. Dieses enthält detaillierte Informationen zum Umgang mit der Steuersenkung.
Folgend das finale Schreiben vom 30. Juni zum Download.