Gerade während der aktuellen Bedrohung durch das Corona-Virus ist es für die Gesundheit der Beschäftigten von größter Bedeutung, auf die notwendigen und vorgeschriebenen Hygiene-Regeln auf Baustellen zu achten. Konkrete Hinweise zur Umsetzung der räumlichen und hygienischen Anforderungen für Unternehmen gibt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) dazu in der neuen Kurz-Handlungshilfe „Einhaltung räumlicher und hygienischer Anforderungen auf Baustellen“.
Die Kurz-Handlungshilfe unterstützt Unternehmen dabei, Mindestanforderungen in Bezug auf die Ausstattung von Baustellen mit Toiletten, Pausen- und Umkleideräumen umzusetzen und deren vorschriftsgemäße Reinigung zu beachten. Grundlage dafür ist die Regel für Arbeitsstätten (ASR A4.1). Dank der Handlungshilfe können Unternehmen die konkreten Anforderungen der jeweiligen Baustelle am Bildschirm direkt ermitteln, digital erfassen und mit Blick auf den Gesundheitsschutz der Beschäftigten umsetzen. Zusätzlich bietet eine Entscheidungshilfe mit aufbereiteten Grafiken einen schnellen Überblick über die jeweiligen Anforderungen.
Die Entscheidungshilfe finden Sie unter https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/kurz-handlungshilfe-zur-einhaltung-raeumlicher-und-hygienischer-anforderungen-auf-baustellen/