Zur Erstellung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung für Baustellen hat die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) eine Kurz-Handlungshilfe erarbeitet. Diese berücksichtigt auftretende Gefährdungssituationen für Beschäftigte auf Baustellen durch das Corona-Virus in der aktuellen Pandemie-Situation.
In der Kurz-Handlungshilfe geht es um Beschäftigte, die in der Regel keine Kundenkontakte vor Ort haben. Für Beschäftigte mit Kundenkontakten wird die Kurz-Handlungshilfe für Handwerker/Beschäftigte im Kundendienst empfohlen.
Kurz-Handlungshilfe der BG Bau zum Download
Eine weitere Zusammenstellung der BG Bau soll die bestehenden Arbeitsschutzmaßnahmen auf Baustellen, wie z. B. Waschgelegenheiten mit Wasser und Flüssigseife, ergänzen und eine Hilfestellung für Bauunternehmen im Zusammenhang mit den sich derzeit ausbreitenden Coronaviren sein.
Handlungshilfe für das Baugewerbe Coronavirus (SARS CoV 2) zum Download
(BG BAU).