Aufgrund der aktuellen Situation hat der rbv e. V. in der beruflichen Fort- und Weiterbildung die verpflichtenden Verlängerungen für Schulungsmaßnahmen nach DVGW-Regelwerk auch an seinen Partner-Kursstätten bis auf weiteres ausgesetzt. Für nachweispflichtige Weiterbildungsmaßnahmen (ablaufende Qualifikationen) gilt folgende Regelung:
- Der Geltungszeitraum von ablaufenden Qualifikationen wird pauschal um 6 Monate verlängert.
- Diese Regelung gilt bis auf Weiteres für ablaufende Qualifikationen ab dem 01.02.2020.
- Diese Regelung gilt bis zur Aufhebung seitens DVGW e. V., rbv e. V. und seiner Partner-Bildungsträger.
Die von dieser Regelung betroffenen Schulungen und Lehrgänge finden Sie anliegend oder in der Auflistung auf der Homepage der brbv GmbH: https://bit.ly/39mx6BN.
Diese Regelung galt bis zum 31.08.2020.
Im Bereich der Zertifizierung nach den DVGW-Arbeitsblättern GW 301 und GW 302 sowie nach AGFW-Arbeitsblatt FW 601 wird die DVGW CERT GmbH in Zusammenarbeit mit dem rbv e. V. Fernbegutachtungen in Form von Web- oder Videokonferenzen durchführen. Dieses Instrument ersetzt für Überwachungen und Rezertifizierungen bis auf Weiteres und soweit wie möglich die sonst übliche Prüfung vor Ort. Fernbegutachtungen ersetzen Vor-Ort-Prüfungen nicht vollständig in allen Punkten. Daher wird in einem Zeitraum von bis zu 12 Monaten eine zusätzliche Vor-Ort-Prüfung stattfinden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Informationen auf der Seite der DVGW CERT GmbH.
Die Audits werden mittlerweile wieder persönlich durchgeführt.