Zum 2. Februar wird die Corona-Arbeitsschutzverordnung (SARS-CoV-2-Arbeits­schutzverordnung) durch die Bundesregierung vorzeitig aufgehoben. Ursprünglich sollte die Verordnung noch bis zum 7. April gelten.

Aufgrund der veränderten Infektionslage mit sinkenden Infektionszahlen, einem in der Regel milderen Verlauf und günstigen Prognosen hat sich die Bundesregierung zu diesem Schritt entschieden.

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung habe in der Vergangenheit und insbesondere in den Hochphasen der Pandemie wichtige Dienste geleistet, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Da sich die Lage aber geändert habe, seien bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz nicht mehr nötig.

Durch den Wegfall der Corona-Arbeitsschutzverordnung entfällt auch die Grundlage des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe vom 1. Oktober 2022. Der Text diene daher ab sofort nur noch als Hilfestellung für die betriebliche Gefährdungsbeurteilung, die ja nach wie vor das Corona Problem berücksichtigen sollte, so die Berufsgenossenschaft des Baugewerbes. 


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