Bezug: Verordnungen der Länder zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Schutzverordnung) - in den jeweilig gültigen Fassungen
Viele Bundesländer haben ihre Corona-Regeln im Zuge der Bund-Länder-Beratungen verschärft. Manche der geplanten neuen Einschränkungen wurden bereits umgesetzt. Bitte erkundigen Sie sich hinsichtlich der Veranstaltungen an den jeweiligen Standorten im Zweifel bei den Mitarbeitern unserer Berufsbildungsgesellschaften.
Regelung für nachweispflichtige Weiterbildungsmaßnahmen (ablaufende Qualifikationen):
Aufgrund der aktuellen Situation haben der DVGW und der Rohrleitungsbauverband (rbv) in der beruflichen Fort- und Weiterbildung die verpflichtenden Verlängerungen für Schulungsmaßnahmen nach DVGW-Regelwerk auch an ihren Partner-Kursstätten weiterhin eingeschränkt. Für nachweispflichtige Weiterbildungsmaßnahmen (ablaufende Qualifikationen) gilt folgende Regelung:
Wiedererreichung abgelaufener Gültigkeiten
Für die Wiedererreichung abgelaufener Gültigkeiten zum 31.07.21 haben sich der DVGW und der Rohrleitungsbauverband (rbv) gemeinsam auf eine Übergangsfrist bis zum 31.03.2022 verständigt.
Betroffene Unternehmen müssen ab dem 01.08.2021 den Nachweis über eine Anmeldung der jeweiligen Fachkräfte zu entsprechenden Schulungsterminen innerhalb der Übergangsfrist erbringen. Dies soll Bauaktivitäten von Versorgungs- und Leitungsbauunternehmen Engpässe in der Ausführung weitestgehend verhindern.