Die im Mai 2021 bekanntgegebene Aktualisierung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel beinhaltet insbesondere Klarstellungen und Konkretisierungen zum Einsatz von Gesichtsmasken, Ergänzungen zur Raumbelegung/Kontaktreduktion sowie weitere Präzisierungen (Einsatz von Warmlufttrocknern, geeignete Desinfektionsmittel, Kurzzeitkontakte).
Neben der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel gilt befristet bis zum 30.06.2021 die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Verordnung und Arbeitsschutzregel greifen ineinander und ergänzen sich. Die Arbeitsschutzregel finden Sie zum Dowload auf der Internetseite der BAuA:
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/AR-CoV-2/AR-CoV-2.html