Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) haben sich Mitte März auf eine gemeinsame Aktion zur Stärkung des Infektionsschutzes durch betriebliche Corona-Tests geeinigt. Damit hat die Bauwirtschaft vorausschauend eine Umsetzung der Testpflicht für Unternehmen vorbereitet, die in Ergänzung der Corona-ArbSchV zum 20. April 2021 eingeführt wurde.

Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung (Corona-ArbSchV)
Die Coronavirus-Pandemie hat die Welt seit einem Jahr fest im Griff. Wichtigstes Ziel ist nach wie vor, das Infektionsgeschehen einzudämmen. Ein weiterer Bestandteil der Gesamtstrategie sind Corona-Testungen, insbesondere bis größere Teile der Bevölkerung geimpft sind. Vor diesem Hintergrund hat das Bundeskabinett eine Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung beschlossen, die zum 20. April 2021 in kraft getreten ist. Mit dieser Ergänzung sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten können, einmal pro Woche einen Corona-Test anzubieten. Beschäftigtengruppen mit erhöhtem Infektionsrisiko sollen zweimal pro Woche ein Testangebot erhalten. Das Bundeskabinett hat im Zuge dieser Entscheidung die Corona-Arbeitsschutzverordnung bis zum 30. Juni 2021 verlängert und um die genannte Verpflichtung ergänzt.
Umfassendes Informations- und Beratungsangebot
Für den betrieblichen Einsatz von Corona-Tests bietet die BG BAU schon seit Mitte März ein umfassendes Informations- und Beratungsangebot. Außerdem berät und begleitet der Arbeitsmedizinische Dienst der BG BAU Beschäftigte und Unternehmen der Bauwirtschaft und baunahen Dienstleistungen beim Thema Corona-Testung. Nach entsprechender ärztlicher Einschätzung kann der AMD in seinen Zentren auch selbst Tests durchführen. Die medizinischen Expertinnen und Experten des AMD werden Mitgliedsunternehmen und Beschäftigte zudem mit einer eigens eingerichteten Hotline von 8 bis 20 Uhr bei allen Fragen rund um das Thema Testen beraten.
Gezielt testen
Damit Corona-Tests zur Eindämmung des Pandemiegeschehens beitragen können, müssen diese korrekt und regelmäßig durchgeführt werden. Die BG BAU empfiehlt, übereinstimmend mit der aktualisierten SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung, das Testen der folgenden Beschäftigten:
- Beschäftigte mit erhöhtem Kundenkontakt
- Beschäftigten, die in wechselnden Teams tätig sind
- Testen von Rückkehrenden von Dienstreisen aus Risikogebieten.
Teststrategien in Betrieben – was muss man wissen?
Zahlreiche Betriebe sind nun dazu verpflichtet, Teilen ihrer Beschäftigten Corona-Tests anzubieten. Grundlegende Informationen zur Entwicklung einer betrieblichen Teststrategie stellt die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) auf ihrer Webseite bereit. Hier finden Sie Informationen, welche Personengruppen vorrangig einen Test machen sollten, wie die Antigen-Schnelltests funktionieren oder wie auf einen positiven Test zu reagieren ist.
Weiterführende Links:
https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/coronavirus/informationen-zu-corona-tests/
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